GILT IN EINER "30 ZONE" IMMER RECHTS VOR LINKS?

5 Antworten

Dazu die einschlägigen Abschnitte der StVO:

§ 39 (1a) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.

§ 45 (1c) ...Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

Also: Ja, in Tempo 30-Zonen gilt (inzwischen, das war nicht immer so) grundsätzlich "rechts vor links". Nur in Zonen, die schon vor dem 1.11.2000 eingerichtet wurden, dürfen schon vorhandene Ampeln ausnahmsweise stehen bleiben.

Ja im Normalfall schon. Aber wenn z.B. Schiler aufgestellt sind, wie Vorfahrt an der nächsten Kreuzung, gilt natürlich das Schild.

Wenn nichts anderes da steht, ja.

Es gibt aber auch innerhalb von 30-Zonen Vorfahrtsstraßen. Sehr selten zwar, aber hab sowas auch schon gesehen.

crazyrat  06.05.2012, 12:52

In einer Zone gibt es generell keine Vorfahrtsstraße. Aber individuelle Regelungen wären an jeder Kreuzung möglich.

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Solange es durch Verkehrszeichen nicht anders geregelt ist, ja.

Wenn keine anderslautenden Verkehrszeichen aufgestellt sind: Ja