Gilt in jeder 30er Zone rechts vor links?
10 Antworten
Ich meine, das wäre früher mal anders gewesen, ist heute aber im Grundsatz Vorschrift - von gelegentlichen Ausnahmen abgesehen, wenn es die äußeren Umstände notwendig machen.
Fußgängerampeln dürfen bis heute bestehen bleiben, wenn die 30er-Zone vor dem 1.11.2000 eingerichtet wurde.
Im Prinzip ja, gibt aber Ausnahmen, wenn z.B. eine Buslinie durch die Zone führt, oder die baulichen Gegebenheiten eine Vorfahrtsregelung zweckmäßig erscheinen lassen.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Hallo. In der Regel ja. aber die Ausnahme mit dem Zeichen 301.
Gibt gelegentlich.
Mit Gruß
Bley 1914
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Wenn kein Schild oder Ampel oder abgesenkter Bordstein evtl. etwas anderes regeln können, ja.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
.... nein, warum sollte es so sein müssen?