Gilt in jeder 30er Zone rechts vor links?

10 Antworten

Ich meine, das wäre früher mal anders gewesen, ist heute aber im Grundsatz Vorschrift - von gelegentlichen Ausnahmen abgesehen, wenn es die äußeren Umstände notwendig machen.

Fußgängerampeln dürfen bis heute bestehen bleiben, wenn die 30er-Zone vor dem 1.11.2000 eingerichtet wurde.

Im Prinzip ja, gibt aber Ausnahmen, wenn z.B. eine Buslinie durch die Zone führt, oder die baulichen Gegebenheiten eine Vorfahrtsregelung zweckmäßig erscheinen lassen.

Hallo. In der Regel ja. aber die Ausnahme mit dem Zeichen 301.

Gibt gelegentlich.

Mit Gruß

Bley 1914

Wenn kein Schild oder Ampel oder abgesenkter Bordstein evtl. etwas anderes regeln können, ja.

.... nein, warum sollte es so sein müssen?