Gibt es Konsequenzen, wenn man jemanden das Handy abkauft, obwohl der Verkäufer das Handy noch abzahlen muss?

2 Antworten

Der Verkäufer wird das weiter abbezahlen oder dem Online-Händler Ersatz leisten müssen.

Dir kann das aber egal sein.

david1885 
Fragesteller
 15.06.2023, 15:13

Ah okay, danke!

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McHusky  15.06.2023, 15:14
@david1885

Verzeihung, ich habe meine Antwort nochmal bearbeitet. Der VERkäufer ist in der Pflicht. Natürlich nicht du als Käufer.

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Strafrechtlich kann dem Käufer in der Regel nichts passieren. Ansonsten hängt es davon ab, was der Verkäufer für einen Vertrag abgeschlossen hat.

Sollte es sich nur um einen Mietvertrag handeln, so ist das Gerät Eigentum des Vermieters. Theoretisch könnte der Vermieter das Gerät zurück verlangen. Sowas gibt es in Deutschland aber bei Smartphones nur sehr selten.

Meistens wird sowas verkauft. Dann darf es auch weiterverkauft werden, da es über den Mobilfunkvertrag oder einen separaten Quasi-Kreditvertrag bezahlt wird. Du als Käufer bei eBay hast da nicht zu befürchten.

david1885 
Fragesteller
 15.06.2023, 15:50

Anscheinend handelt es sich um eine „normale“ Ratenzahlung bei Otto. Es ist aber sehr merkwürdig, weil der Verkäufer nun einen Verlust von 300€ macht.

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Ifm001  15.06.2023, 17:58
@david1885

Mein erster Satz sagt eigentlich alles.

Man kann da nun reichlich spekulieren, was die Intention des Verkäufers ist. Kann auch sein, dass da wer per Identitätsdiebstahl mit fremden Namen aggiert. Es fallen mir auch zig andere Dinge ein, warum er so handelt.

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