Gibt es für Jugendliche, die z.B. Zeitung austragen, einen Mindestlohn?

6 Antworten

Das kommt auf den Verlag an. Einige berechnen immer noch nach Stückzahl. Bei uns wird nach der gesetzlichen Regelung für Zeitungszusteller bezahlt:.

Für 2015 = 75% vom Mindestlohn, entspricht 6,37 Euo/Stunde, für 2016 = 85% vom Mindestlohn, entspricht 7,22 Euro/Stunde und erst ab 2017 den vollen Mindeslohn von 8,50 Euro/Stunde.

Ein Minderjähriger bekommt momentan bei uns 5,50 Euro/Stunde, das wären etwa 65% vom Mindestlohn. Ich kann aber noch nicht sagen, ob das ein fester Wert ist.

Habe letztens einen 15-jährigen eingewiesen, 330 Zeitungen, 2 Stunden Verteilzeit, Lohn 11 Euro. Verteilung 1x die Woche Mittwochs.



Wolle1305  09.11.2015, 23:37

Die Verteilzeiten für die einzelnen Reviere wurden Anfang des Jahres abgefragt. Ich selbst habe 2 Reviere, Verteilzeit 4,5 Stunden, 28,12 Euro Netto, da ich 2% pauschale Lohnsteuer zahlen muss.

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Beim Zeitungsaustragen wird nach Menge der ausgetragenen Zeitungen gezahltt. Dort gibt es keinen Stundenlohn. Je schneller du die Zeitungen ausgetragen hast, desto höher ist dein Stundenlohn.

Nein, aber ich weiß wie anstrengend das ist vorallem für das Geld
Habe so etwas früher auch gemacht

Oh man. Ich würde es nicht empfehlen. Bin gestorben damals für grade mal 90€ im Monat und ich war immer 8h unterwegs. Rechne mal wie wenig du die Stunde verdienst. 

Für Zeitung austragen nicht. Ansonsten für Jungendliche schon.