Zeitungzusteller Mindestlohn?

5 Antworten

Solange du Noch keine 18 bist hast du kein Anspruch auf mindestlohn. Dein Chef darf sich selber aussuchen wie viel er dir geben möchte. Du kannst natürlich mit deinem Chef reden ob er dir etwas mehr geben möchte aber wenn dir das Geld zu wenig ist, dann such dir was anderes.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

10 Cent pro Zeitung, also bei 300st 30.- tag, oder 900.- monat

MarvinBraun 
Fragesteller
 26.06.2018, 01:59

Das wäre Schön...

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Kenn mich zwar nicht aus in momentaner Gesetzeslage. Aber als ich mal Zeitung ausgetragen habe, gabs entweder einen Festbetrag pro Stunde (Sollzeit) bzw. je nach Reviergröße, so genau weiß ich das nicht mehr. Aufjedenfall wurden Mittwochs die Werbeprospekte gut honoriert, je mehr desto mehr Lohn gabs am Ende.

Der Stundenlohn ist beinahe egal weil der Arbeitgeber eher an den "Soll-Zeiten" den Lohn errechnet und da trickst. Wenn die Sollzeit z.B. 1h 44min lautet wird nur das bezahlt egal ob z.B. 9 Stunden damit beschäftigt warst.

MarvinBraun 
Fragesteller
 26.06.2018, 01:58

Bei mir passt die Soll-Zeit Gut und ich Schaffe es in der Zeit locker alles Zeitungen los zu Werden... 1.99Stunden also 2Stunden....

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  1. Mindestlohngesetz (MiLoG)
  2. Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Zeitungszusteller, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom Mindestlohn ausgeschlossen.
MarvinBraun 
Fragesteller
 26.06.2018, 01:52

und wenn ich 18Jahre alt werde, und weiter austrage habe ich dann anspruch auf Mindestlohn beim Zeitungsaistragen?

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letsgetShitdone  26.06.2018, 02:19
@MarvinBraun

dank mir später : Die Sonderregelungen für Zeitungszusteller ist ebenfalls ausgelaufen. Hier galt für 2016 ein Anspruch auf 85% des gesetzlichen Mindestlohns, ab 01.01.2017 ein Anspruch auf 8,50 €. Ab 01.01.2018 gilt auch für Zeitungszusteller der Anspruch auf Mindestlohn von 8,84 €.

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