Gewinnvortrag buchen

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Der Jahresüberschuss gilt erst nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung als verwendet.

In der Schlussbilanz bleibt der Jahresüberschuss also so stehen. Bei der Eröffnung des neuen Wirtschaftsjahres, da wird dieser Jahresüberschuss als Gewinnvortrag vor Verwendung gebucht. Gegenkonto Saldenvorträge Sachkonten i.d.R. Konto 9000.

Dann erfolgt mit dem Beschluss die Verbuchung auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern vor Verwendung. Gegenkonto Gewinnvortrag vor Verwendung.

Ein Konto Jahresüberschuss existiert überhaupt nicht. Das kann also auch nicht bebucht werden. Der Jahresüberschuss wird ja entweder gemäß Bilanzvergleich wie in § 4 Abs. 1 EStG ermittelt oder ist der Saldo des GuV-Kontos, dass ja über die Bilanz abgeschlossen werden muss.

Stell die Frage mal bei www.finanzfrage.net. Das ist ein Ableger von diesem Portal. Dort sind Experten.

keksever 
Fragesteller
 25.03.2015, 11:25

Danke!

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Dein Gewinnvortrag ist der Jahresüberschuss.

Nehmen wir mal an, die AG macht einen Jahresgewinn von 5.000.000€

Davon wird die Dividende, andere Rücklagen und sonstige zusätzliche Aufwendungen abgezogen (Bsp. 4.000.000€)

Dann hast du noch eine Millionen euro übrig (den rest des Bilanzgewinns, also deinen Gewinnvortrag von dem Vorjahr) Diesen Gewinnvortrag verbuchst du dann in dein Eigenkapital des neuen Jahres 

FrageMU  25.03.2015, 11:26

Das EK wird dann am ende des Jahres abgeschlossen und in die Bilanz
Man kann es nur über das EK verbuchen, sonst nicht.

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keksever 
Fragesteller
 25.03.2015, 11:26

Wenn du einen Gewinnvortrag aus dem letztes Jahr hast nicht. Der wird erst am Ende verrechnet und muss dann gebucht werden.

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FrageMU  25.03.2015, 11:29
@keksever

Dein Gewinnvortrag ist IMMER dein restlicher Gewinn aus dem Vorjahr. Und diesen kannst du nur über das EK verbuchen. Wo willst du denn sonst das restliche Geld hinstecken?

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keksever 
Fragesteller
 25.03.2015, 11:30
@FrageMU

Ich habe einen Gewinnvortrag aus dem letztes Jahr und dieser muss dieses Jahr aufgelöst werden -.- . Natürlich kann ich wieder einen Gewinnvortrag bilden aber darum gehts ja nicht.

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FrageMU  25.03.2015, 11:33
@keksever

Der Gewinnvortrag (Rest des Bilanzgewinns) wird in das nächste Jahr vorgetragen und dient dann der betragsmäßigen Regulierung des Bilanzgewinns des Folgejahres. Der Gewinnvortrag muss dem Erfolg des Folgejahres hinzugerechnet werden

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keksever 
Fragesteller
 25.03.2015, 11:39
@FrageMU

Ja das ist doch klar aber wenn du m Jahr 12 einen Gewinnvortrag von 10.000 aus dem Jahr 11 hast und einen Jahresüberschuss von 30.000. Dann wird erst der Verlustvortrag verrechnet den es nicht gibt dann die gesetzlichen RL... und ganz zum Schluss werden die 10.000 auf dem verbleibenden Jahresüberschuss gerechnet.

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FrageMU  25.03.2015, 11:57
@keksever

Der Gewinnvortrag kommt ganz am Anfang!

  Jahresüberschuss (30.000€)                    

+ Gewinnvortrag (Vorjahr/10.000€)

+ Entnahmen aus  

1. Kapitalrücklage                                

2. Gewinnrücklagen

- weitere gesetzliche Rücklagen

= Bilanzgewinn/Bilanzverlust              

- Dividende              
- Einstellungen in andere Rücklagen             
- zusätzlicher Aufwand

= Gewinnvortrag

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keksever 
Fragesteller
 25.03.2015, 12:24
@FrageMU

Das ist leider falsch der Gewinnvortrag wird erst zum Schluss aufgelöst. Sonst müsstest du ja noch einmal die gesetzlichen RL darauf zahlen usw...

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Jou - hier sind so viele H4-ler, die bestimmt jeden Tag bei irgendwelchen AGs Rücklagen und Gewinnvorträge buchen...

Du solltest das einen Fachmenschen fragen. Steuerberater wäre eine gute Idee.