Wann bei Zahlung Vorsteuer buchen?
Ich habe mal eine Frage:
Wann buche ich bei ÜBERWEISUNG/ZAHLUNG die Vorsteuer?
Aufgabe 1: Buchen Sie die in der Anlage abgebildete Überweisung an die XXXX GmbH (Nettobuchung!)
Lösung ist: Verb. an Büromaschinen, Organisationsmittel etc. an Vorsteuer an Bank
andere Aufgabe: Sie haben die Rechnung der XXXX e.K. beglichen. Kontieren Sie den Vorgang gemäß dem Bankbeleg. (Es geht um Frachtkosten eines Spediteurs)
Lösung ist: Verb. an Bank
Wieso wurde da jetzt keine Vorsteuer gebucht ?????? Ich verstehe das einfach nicht. Bei beiden Aufgaben ist jeweils die Rechnung dabei. Die Rechnungen wurden bei beidem mit Vorsteuer gebucht. Bei beiden Aufgaben ist der jeweilige Bankbeleg !!
Wer kann mir helfen?
Gruß
3 Antworten
Bei der ersten Aufgabe wurde Skonto abgezogen.
Bei Anlagegütern wird der Nettoskonto über das Anlagekonto, nicht über ein Erlöskonto gebucht und die Vorsteuer auf den Skontobetrag über das Vorsteuerkonto im Haben berichtigt.
Bei der zweiten Aufgabe wurde kein Skonto abgezogen, also ist auch keine Vorsteuerberichtigung zu buchen.
Gerne, viel Erfolg! ^^
Als du die Speditionsrechnung bekommen hast, hast du gebucht: Frachtkosten und Vorsteuer an Verbindlichkeiten. Bei Zahlung also nur Vbl. an Bank. Die Vorsteuer hattest du ja bei Rechnungseingang schon gebucht. Und eine Berichtigung auf der Habenseite fällt schon gar nicht an,
Wenn du überweist unter Abzug von Skonto, musst du immer die Vorsteuer berichtigen, und war auf der Habenseite, das geschieht hier. Der Skontobetrag selbst (netto) geht hier nicht auf das Konto "Liefererskonto", sondern auf das Bestandskonto Büromaschine (im Haben als Korrektur) So erkennst du auf diesem Bestandskonto die Anschaffungskosten. (Kaufpreis minus Skonto) Von dem Betrag musst du dann abschreiben.
Super!! Danke Dir !!!! :-)
Mit welchem Buchhaltungsprogramm arbeitest du?
mit keinem, ich lerne gerade für meine Abschlussprüfung zur Industriekauffrau!
ich danke Dir !!! Endlich begriffen!!!!! :-)