Was ist der Unterschied zwischen Gewinnvortrag und Jahresüberschuss in der Bilanz?

3 Antworten

Der Jahresüberschuss stellt das Resultat dar, wenn man alle betrieblichen Erträge und Aufwendungen eines Wirtschaftsjahres gegenüberstellt. Grob gesagt entspricht der Jahresüberschuss also dem Gewinn (wobei das nicht 100% exakt ist, denn der JÜ ist ein Begriff aus dem Handelsrecht und Gewinn ist ein ertragsteuerlicher Maßstab - die Unterschiede führen hier aber zu weit).

Die Regelungen zur Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses sind größenklassen- und rechtsformabhängig. Je größer dabei ein Unternehmen ist, desto mehr Regeln müssen beachtet werden. Die von dir zitierte Formel bezieht sich dabei auf die Gewinnverwendungsrechnung einer AG. Bei einer Aktiengesellschaft gibt es nicht einfach nur ein Konto für das Eigenkapital, sondern das EK, als das von den Anteilseignern dem Unternehmen überlassene Kapital, wird in verschiedene Bilanzpositionen und damit auch Konten in der Finanzbuchführung untergliedert.

Wenn zum Jahresende anhand der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresüberschuss festgestellt wurde,  muss zunächst ein bestimmter Teil in (gesetzliche, satzungsmäßige bzw. freiwillige) Rücklagen eingestellt werden. Dies sind Unterpositionen des Eigenkapitals, die dazu dienen die Kapitalbasis des Unternehmens zu erhöhen und damit krisenresistenter zu sein.

Wurde ein Teil des Jahresüberschusses in die Rücklagen eingestellt, sind die Anteilseigner (Aktionäre) am Zug. Denn diese möchten natürlich auch etwas vom sprichwörtlichen Kuchen abbekommen. (Den Rest, der nach der Einstellung in die Rücklagen vom ursprünglichen Jahresüberschusss übrig geblieben ist, nennt man übrigens Bilanzgewinn. ) An die Aktionäre wird nun also i.d.R. eine Dividende ausgezahlt.

Nocheinmal kurz zusammengefasst. Wir haben:

1. anhand der Gewinn- und Verlustrechnung unseren Jahresüberschuss (Gewinn) ermittelt.

2. einen Teil davon in Rücklagen eingestellt

3. einen Teil davon an die Aktionäre verteilt

4. Wenn nun noch ein Betrag X übrig ist, kommt dieser in den Gewinnvortrag. Ein Gewinnvortrag ist eine Bilanzposition für den Anteil am Jahresüberschuss, für den wir im laufenden Jahr noch nicht final darüber entschieden haben, wofür wir ihn verwenden möchten. Spätestens zur Erstellung des Jahresabschluss des Folgejahres ist er aufzulösen und das ganze Spiel beginnt von Neuem.


Bakaroo1976  15.03.2016, 22:22

Anzumerken ist lediglich, dass die zitierte Formel nicht nur für eine AG gilt und, dass der Gewinnvortrag im Folgejahr nicht aufzulösen ist. Ein Gewinnvortrag aus dem Jahr X kann natürlich auch zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Jahr X+1 ins Jahr X+2 fortgeführt werden.

NicoDoku  29.09.2022, 12:01

Du bist ein Lebensretter. Danke

Im Jahresabschluß wird der Gewinn ermittelt, der im nächsten Geschäftsjahr zum Gewinnvortrag wird.Die Geschäftführung schlägt vor, wie dieser Gewinn behandelt wird.( Ausschüttung oder vortrag ) Entscheiden kann nur die Gesellschafterversammlung.

Real und Bilanz ist so eine Sache oder wie Du es Klammern ausdrückst - echt.

Es hat nichts mit dem zu tun, wie oft oder wie stark die Kasse klingelt. Ein Unternehmen kann durchaus Gewinne machen und sich sozusagen zu Tode verdienen.

Sogar im mehrfachen Wortsinn.

Der Bilanzierer muss seine Ausgangsrechnungen bereits buchen. Damit hat er tatsächlich bereits einen Erfolg, das Betriebsergebnis in Richtung Gewinn oder den Gewinn gebracht.

Hat einer z.B. einen großen Automobil-Lieferanten im Stuttgarter Raum zum Kunden, dann hat er aber ein Zahlungsziel von sechs Monaten zu akzeptieren.

Nach sechs Monaten überweisen die aber nicht. Sondern dann prüfen die erst einmal ob alles richtig war. Ob alles abgenommen wurde usw. Wenn was gefunden wird, dann gibt es noch Streit. In der Regel wird der Leistende gegenüber dem Großen nachgeben.

Erteilt eine Gutschrift. Lag zwischen Rechnung und Gutschrift, dann ein Bilanzstichtag und die Bilanz wurde vor Gutschrift erstellt, dann bezahlt er sogar dafür Steuern.

Hat also unter Umständen noch überhaupt kein Geld und muss die Steuern bezahlen. Sein Material und die Personalkosten und was alles so anfällt hat er in der Regel schon zahlen müssen.

Darüber sollten kleine Unternehmen vorsichtig die Großen beliefern und vorher nach den Konditionen fragen. Also wirklich Praxis und genau auf Deine Frage.

Gewinn abzüglich Aufwendungen kann es natürlich nicht heißen. Das wäre ja doppelt. Ein Unternehmen hat Einnahmen. In der Regel sind diese inklusive der Umsatzsteuer. Die gehört nicht dem Unternehmen, sondern wird weitergeleitet an das Finanzamt.

Daher braucht auch dafür keine Ertragssteuer (Einkommen-, Gewerbe- oder Körperschaftssteuer) gezahlt werden.

Die Umsätze werden also aufgeteilt. Umsätze und Umsatzsteuer werden getrennt gebucht. Das Konto der betriebsinternen Buchführung ist ein Ertragskonto. Nicht verwechseln mit dem Konto bei der Bank. Da gehen ja alle Zahlungen ein und aus.

Auf diese Ertragskonten (es kann durchaus sinnvoll oder sogar vorgeschrieben sein auch diese wieder zu trennen) kommen also die Umsätze. Weitere Erträge können aus Beteiligungen, gewährte Kredite oder Finanzanlagen oder oder oder stammen.

Der buchhalterische Ertrag ist als Begriff tatsächlich aus der Landwirtschaft. Ein Ernteertrag ist ja auch nicht der Gewinn des Bauern. Er zahlt nicht nur Personal, Dienstleistungen, Maschinen, laufende Kosten. Auch Saatgut und was noch alles.

Ertrag könnte man also mit dem Unternehmen gehörenden Einnahmen übersetzen.

Aufwendungen sind auch nicht das was der Unternehmer so bezahlt. Wie Komplex es ist ein Beispiel: Er bezahlt Lieferantenrechnung von seinem Girokonto, dass aber dummer Weise traditionell bei Ihm überzogen ist.

Eigentlich hat er also einen Kredit aufgenommen. Ein Kredit ist erfolgsneutral. Also wenn er den Kredit in Anspruch nimmt (also von der Bank das Geld bekommt) hat er zwar eine (Betriebs-)Einnahme, aber keinen Ertrag.

Zahlt er den Dispo in fünf Jahren mal ab, dann ist das weder Aufwand noch Kosten.

Den Aufwand für die Lieferung hat er allerdings sofort in den Büchern. Hier wird auch entschieden ob und wann er welchen Anteil von den Erträgen abziehen kann.

Ein Schreibtisch kann über 10 Jahre, 5 Jahre oder sofort abgeschrieben werden. Das hängt von der Höhe der Anschaffungskosten ab. Wann also seine Kosten zu Aufwand werden.

Zur Verdeutlichung: Auch wenn er keinen Kredit hat oder dafür in Anspruch nimmt. Er kann auch private 11.900 Euro nehmen. 1.900 Euro würde er unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsteuer (die enthaltene Umsatzsteuer und ordnungsgemäßen Beleg vorausgesetzt) vom Finanzamt erhalten. In der Regel würde das aber mit der eingenommen Umsatzsteuer verrechnet.

Diese Vorsteuer ist wie die Umsatzsteuer auch erfolgsneutral.

Die übrigen 10.000 Euro würde er also über 10 Jahre verteilt von seinen Erträgen abziehen.

Dieses Wirtschaftsgut wäre also aus den ganzen Bar- und Giroabwicklungen schon längst raus und würde erst während dieser Zeitspanne sich auswirken. Das gilt für alles, was länger als ein Jahr dem Betrieb dienen soll.

Der Jahresüberschuss ist im HGB erklärt. Handelsgesetzbuch. Also nur ein Kaufmann der dem HGB unterliegt hat demnach einen Jahresüberschuss. Oder man sagt freiwillig: Ich bilanziere wie ein Kaufmann.

Der Gewinn ist im Einkommensteuergesetz bestimmt. Diese Unterschiede im Detail zu benennen, dagegen ist alles andere bereits beschriebene Kinderkram.

Jetzt noch zu Deinem Problem mit dem Gewinnvortrag. Den gibt es nur bei Kapitalgesellschaften. Also bei der UG, der GmbH und der AG.

Einzelunternehmer können sofort darüber verfügen. Deshalb gehen die Gewinne sofort nach Feststellung im Eigenkapital-Konto auf.

Ein Gewinnvortrag gehört auch bei der Kapitalgesellschaft zum Eigenkapital, aber es sind die Gesellschafter, die jedes Jahr bestimmen, was mit diesem Geld gemacht wird.

Sie können ihn zur weiteren Verwendung im Gewinnvortrag stehen lassen. Sie können ihn ggf. mit Verlusten verrechnen. Sie können ihn aber auch ausschütten, also auszahlen.

Nach der Satzung oder durch Gesetz kann allerdings auch bestimmt sein, dass ein bestimmter Anteil nicht für Ausschüttungen zur Verfügung steht. Am Bekanntesten ist die Gewinnrücklage bei der Unternehmergesellschaft, also der Mini-GmbH.

Hier hat der Gesetzgeber gesagt, dass ein bestimmter Anteil nicht ausgeschüttet werden darf. Er ist einer sogenannten Rücklage zuzuführen. Weil aus jeder UG eine GmbH werden soll. Wenn die Rücklage zzgl. dem gezeichneten Kapital die Grenze von 25.000 Euro erreicht, dann wird die die UG zur GmbH.

Zwar macht der Vorstand oder der Geschäftsführer einen Vorschlag an die Gesellschafter, aber die entscheiden (natürlich im Rahmen der Verträge und gesetzlichen Regelungen). Darum ist die Abgrenzung des Gewinnvortrages so wichtig.

Damit ist dann der Kreis auch eigentlich geschlossen. Eine Kapitalgesellschaft hat in der Eröffnungsbilanz einen Gewinnvortrag stehen und macht im Geschäftsjahr wieder einen Überschuss, dann ist es nur logisch diese zwei Beträge zusammen zu führen. Es ergibt sich ein neues verfügbares und damit ausschüttbares Kapital - sprich hier Gewinnvortrag.

Prinzip also: Einnahmen werden unterschieden ob steuerpflichtig oder nicht. Es wird geguckt was aus den Vorjahren in diesem Jahr abgezogen werden darf und auch aus diesem Jahr. Es bleibt ein Betriebsergebnis. Überschuss oder Fehlbetrag.

Übrigens wird dieses handelsrechtliche Ergebnis immer noch berichtigt, wegen der abweichenden steuerlichen Regelungen. Zum Beispiel ist die Körperschaftssteuer wieder zuzurechnen. Dann wird die Steuer festgestellt.

Grund für den Unterschied wissen auch viele die damit arbeiten nicht. Das HGB will sehen ob das Unternehmen noch lebt. Wenn also auch die Steuern bezahlt sind oder ob Maßnahmen zum Erhalt des Unternehmens notwendig sind oder ob ein Insolvenzantrag zu stellen ist.

Und eigentlich aus emotionaler Sicht viel wichtiger: Was kann man denn an Gewinn aus dem Unternehmen raus nehmen?

Das Steuerrecht interessiert sich dafür nicht. Es will für den Staat den als angemessen definierten Anteil ausrechnen können.

Hinweis: Fachsprache im kaufmännischen, im steuerrechtlichen Umgang ist wirklich deutsch. Ganz selten mal Fremdwörter. Allerdings ist hier auf die genaue Definition der Worte zu achten. Die Umgangssprache ist da wirklich nicht hilfreich. Ich erinnere nur an nicht nur Deine Gleichsetzung von Ertrag und Gewinn.