Gewinnausschüttung Ein-Mann-GmbH wie vornehmen?
Hallo zusammen,
ich habe letztes jahr eine Ein-Mann-GmbH gegründet und versuche gerade herauszufinden, wie ich die Gewinnausschüttung vornehmen muss.
Auf den Gewinn einer GmbH muss man ja Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und bei Ausschüttung Kapitalertragssteuer zahlen.
Nehmen wir an, mein Gewinn beträgt 1000 Euro.
Die Körperschaftssteuer (inkl. Soli) beträgt 158,25 Euro.
Die Gewerbesteuer bei 490% Hebesatz beträgt 171,50 Euro.
Das würde bedeuten, ich könnte 1000 - 158,25 - 171,50 = 670,25 Euro auschütten, richtig?
Auf diese 670,25 Euro müsste ich dann 25% Kapitalertragssteuer zahlen so wie ich das verstanden habe.
Muss ich die Ausschüttung an das Finanzamt melden oder reicht es, diese bei meiner persönlichen Einkommensteuer als Kapitalerträge anzugeben?
Danke euch!
3 Antworten
Du musst sofort am gleichen Tag an dem die Gewinnausschüttung erfolgen soll eine Kapitalertragssteuer-Anmeldung ans Finanzamt schicken (elektronisch) und die Kapitalertragssteuer zzgl. Soli und ggf Kirchensteuer abführen.
über die Ausschüttung entscheidest du als Gesellschafter. Fertige Dauer ein Protokoll über die Gesellschafterversammlung an(auch wenn du das alleine bist) und schreibe da rein wann und wie viel du ausschütten willst.
am besten lässt du das deinen Steuerberater machen. Du hast doch einen? Oder wie hast du den Jahresabschluss aufgestellt?
Da ich nur relativ wenige Buchungen habe, habe ich den Jahresabschluss selbst aufgestellt. Ich habe einen befreundeten Steuerberater der ab und an mal drüberschauen kann... Grundsätzlich verstehe ich ein wenig von Buchhaltung, da es jedoch mein erster Jahresabschluss ist wollte ich bei der Auszahlung des Gewinns doch auf Nummer sicher gehen ;)
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort, werde ich dann dementsprechend machen ;)
Du weißt aber das du für eine gmbh einen Geschäftsführer brauchst - auch wenn DU den Job übernimmst hast du Anspruch (und Notwendigkeit dank Mindestlohn!) auf ein Gehalt ... mindestens Mindestlohn!
und dafür musst du dann auch steuern zahlen
bin mir gerade nicht sicher ob du dir darüber im Klaren bist... ebenso über die bilanzpflicht am Jahresende... deshalb investiert man sinnvoller weise ein paar Euro in einen Steuerberater... das kann einem den Hals retten
Du musst dir jeden Monat ein FESTES Gehalt zahlen!
das kannst du nicht an die Umsätze anpassen, du kannst es versteuern und die Zahlung aussetzen, oder du machst eine Gesellschafter Versammlung und beschließt aus betriebswirtschaftlicher Sicht einen gehaltsverzicht ... wobei ich nicht weiß ob das mit der Mindestlohn-Regelung kollidiert, wahrscheinlich musst du deine Arbeitszeit deutlich reduzieren um trotz Mindestlohn einen umsatzschwachen Monat zu kompensieren
deshalb ist eine GmbH nicht immer die sinnvollste Wahl, denn die bringt ne Menge kosten mit sich!
nochmal meinen Rat:
lass dich mal professionell von einem Steuerberater Briefen!
"Muss ich die Ausschüttung an das Finanzamt melden oder reicht es, diese bei meiner persönlichen Einkommensteuer als Kapitalerträge anzugeben?"
du bist dir ganz sicher, dass du keinen Steuerberater benötigst?
Ausschüttungen ohne Meldung ans Finanzamt (und ohne Gesellschafterbeschluß) sind verdeckte Gewinnausschüttungen. kosten dummerweise DOPPELT Geld
War mir nur nicht mehr ganz sicher weil ich einen artikel gelesen hatte, auf dem die Angabe in der Einkommensteuer als ausreichend genannt wurde. Ist mir komisch vorgekommen, deshalb wollte ich hier nochmal nachforschen ;)
Nachdem ich die Kapitalertragssteueranmeldung ans Finanzamt geschickt habe, muss ich die Gewinnausschüttung dann nochmals bei der Einkommensteuer angeben oder nicht?
das ist mir klar und ich habe mir bereits ein Geschäftsführergehalt gezahlt, mir geht es nur um den wenigen Gewinn der darüber hinaus geht ;)
Ich habe selbstverständlich auch eine funktionierende Buchhaltung und werde den Jahresabschluss pünktlich aufstellen...