Gewerbe Anmelden wegen Instagram?

4 Antworten

Nun habe ich mir eine Instagram Seite speziell dafür gemacht um die Sachen dort an Fremde Personen zu verkaufen

Dann ist das eindeutig gewerblich.

Du stellst Waren zum Verkauf (mit Gewinnerzielungsabsicht) her. Somit handelst du gewerblich und bist gemäß § 14 GewO verpflichtet, das von Anfang an anzuzeigen. Das heißt ab Freischalten der Seite mit den Angeboten.

Das Gewerberecht kennt keine Freimengen. Dem Gewerbeamt ist es auch egal, ob du Gewinne oder Verluste machst. Die sollen halt (aus Gründen des Verbraucher- und Konkurrentenschutzes) wissen,WER WO WAS macht.

Und ob du deine Waren im Laden oder über Instagram anbietest ist egal.

lostpastel  13.02.2024, 12:31

Was ist wenn man nach Monaten keinen einzigen Verkauf gemacht hat - meldet man sich dann einfach ab?

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Ja, wenn du keine Lust auf Ärger hast...

...geh einfach zu einer von den kostenlosen Existenzgründerberatungen und lass dich beraten was für dich am Besten ist, vlt. Kleinunternehmer und Nebengewerbe oder so was...

...aber wenn du es über Internetseite an Fremde verkaufst, dann ist das schon eher gewerbsmäßig...

Wenn du das ab und zu 1 stk verkaufst ist das ok(wie bei ebay halt auch) wenn du aber 500 stk jede woche verkaufst is das gewerblich

Balgarmelissa7 
Fragesteller
 06.08.2019, 22:32

Hm ok erstmal danke. Ich muss mir da wirklich sicher sein können. Meine Eltern sind der Meinung daß man eins anmelden muss sobald man an Fremde verkauft. Gibt es da eine Regel ab wann man eins anmelden muss. Das Problem ist auch das meine Eltern ein Gewerbe angemeldet haben und meinen das könnte dann Probleme geben.

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verreisterNutzer  06.08.2019, 22:34

Hm da wär ich vorsichtiger, da sie die Dinger ja selbst herstellt und extra ne Seite zum Verkaufen auf Insta dafür hat...

...kommt aber wohl letztlich an den Sachbearbeiter an und als letzte Instanz entscheidet der Richter, wenn es Streitereien gibt...

...in Knast kommt man sicher nicht gleich... :D

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Geochelone  07.08.2019, 07:13

Diese Antwort ist völlig falsch ! Das Gewerberecht kennt keine Freimengen,

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