als Reseller ein Gewerbe anmelden?

6 Antworten

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei dir schon der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Du bist minderjährig, also brauchst du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten und die des Vormundschaftsgerichts.

Das Vormundschaftsgericht prüft dabei sehr genau, ob du die notwendige Reife besitzt und über notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

Ein eigenes Gewerbe ist ab dem 1. Euro einkommsteuerpflichtig. Sobald Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann, ist das Gewerbe anzumelden. Solange Du mit allen weiteren steuerpflichtigen Einkommen unter ca. 10.000 € jährlich verdienst, fallen keine Einkommsteuern an. Daneben darfst du noch einen unselbstsrändigen Beruf bis 450 € mtl. ausüben.

Lt. Deiner Beschreibung ist die Gewinnerzielungsabsicht eindeutig zu unterstellen und das FA wird früher oder später auf dich aufmerksam.

Das ist schon lange gewerbepflichtig, was du tust.

Und das Finanzamt würde deine Buchführung auch gerne sehen.

Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn eine Tätigkeit mit Gewinnabsicht ausgeführt wird. Also sofort.

Es ist völlig egal, ob du noch Schüler bist und ob du unter 450 Eur verdienst.

Wenn du Waren ankaufst um sie wieder zu verkaufen, dann MUSST du auf jeden Fall ein Gewerbe mit allem Drum und Dran anmelden.

Lass dich so nicht erwischen beim Finanzamt - das geht sehr schnell. Dann hast du u.U. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung und mehr am Hals.