Gewächshaus auf Landwirtschaftlicher Fläche?

2 Antworten

Entscheidend ist nicht die tatsächliche Nutzung laut Katasteramt, sondern die vorgesehene Nutzung laut Planungsamt (Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan).

Vermutlich handelt es sich um Außenbereich im Sinne des §35 BauGB. Dort ist beschrieben, was unter welchen Voraussetzungen erlaubt ist. In der Landesbauordnung deines Bundeslandes ist beschrieben, was genehmigungsfrei ist, z.B § 62, Absatz 1, Nummer 1, Buchstabe b) BauO NRW 2018 (Achtung: Genehmigungsfrei bedeutet nicht automatisch, dass es erlaubt ist).

Bei uns ist das nur "mitteilungspflichtig".
Da solltest Du Dich bei dem für Dich zuständigen Amt informieren, vermutlich ist das Ländersache und nicht identisch geregelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung