getrennt, aber wohnen noch im gemeinsamen haus - kann er seine neue dazu holen?

10 Antworten

Nein Du darst sie nicht vor die Tür setzen. Auch die Polizei wird sie nicht vor die Tür setzen. Da bleibt dir der Auszug.

Sonnenblume1405  25.10.2012, 11:51

So stimmt das nicht...Sowas ist unzumutbar da wird ihr das Gericht Recht geben

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emmalsine 
Fragesteller
 25.10.2012, 20:01

Ich würde ja gern ausziehen. Lieber gestern als heut. Aber ich kann mir nicht leisten Miete zu zahlen und den Hauskredit zu bedienen. Und wenn ich nicht zahle kommt die Zwangsversteigerung - mir bleiben nur Schulden die den Rest meines Lebens abbezahlen kann.

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du musst sie nicht dulden. Bei einer Trennung sind natürlich beide wohnberechtigt, da jedem von euch 50% gehören. Aber Besuch bzw. Mitbewohner von ihm, sowie auch von dir,muss von dir/ihm nicht geduldet werden.

Dir gehört nur die Hälfte des Hauses, Du kannst der Frau nur untersagen, Deine Räume zu nutzen/ zu betreten...

ich glaube schon da dir ja die hälfe ja auch gehört

Aus seinem Teil nicht, aus deinem Teil schon.