Wieviel bekommt die Partnerin bei einer Scheidung?

2 Antworten

"Übernehmen" bedeutet, dass seine Frau ihm ihre Haushälfte verkauft. Die Ehefrtau ist dazu aber nicht verpflichtet. Falls sie bereit ist, dem Ehemann ihre Haushälfte zu verkaufen, kann sie im Prinzip wie jeder Verkäufer verlangen, was sie will. Sie ist nicht etwa darauf beschränkt, nur den halben Nettowert zu fordern.

"Gerecht" wäre es, wenn sie den halben Hauswert abzüglich der halben Restkreditsumme verlangt.

Sofern kein Ehevertrag besteht, greift die sog. Zugewinngemeinschaft, d.h. die dann Ex-Partner müssen alles teilen, was während der Ehe erworben wurde - Vermögen, Schulden und Ansprüche (z.B. Rentenanwartschaft). Wenn er also das Haus übernimmt, muss er ihr den halben Wert (auf aktueller Basis) des Hauses bezahlen, sie muss im Gegenzug aber den halben Kredit übernehmen (meist verrechnet man das zweckmäßigerweise).