Kosten für Eigentumshaus in Italien nach Scheidung?

3 Antworten

Das wäre (sofern das in Italien nicht komplett anders geregelt ist) stark abhängig davon, ob nur er Kontrolle über das Haus hat (also vermieten darf). In der Annahme, dass das Haus beiden hälftig gehört, wären auch beide für die Vermietung verantwortlich. Eine fiktive Miete stünde ihr demnach nur zu, wenn er bewusst/mutwillig eine Vermietung und die Erzielung von Einkünften verhindert oder das Haus selbst bewohnt.

Aber das ist jetzt auch nur mein Bauchgefühl, da hier keine Rechtsberatung stattfinden darf und kann.

Croatianguy29 
Fragesteller
 13.01.2024, 11:31

Ihre Annahme ist richtig, dass das Haus den beiden zu gleichen Teilen gehört. Er hatte die ersten Monate nach der Trennung dort selbst gewohnt, ist aber anschließend in die Wohnung der neuen Partnerin eingezogen.Somit steht das Haus frei und wird nur genutzt, wenn die Kinder dort Urlaub machen. Eine geplante Vermietung stand hier nie zur Debatte. Sie wollten es irgendwann den Kindern überlassen.

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MaximusColonius  13.01.2024, 12:16
@Croatianguy29

In dem Fall gibt es vermutlich keine Einkünfte, die sie fiktiv oder real verbuchen kann. Das wäre eher der Fall, wenn er beispielsweise das Haus bewohnen würde. Dann müsste sie eine fiktive Miete erhalten.

Als Miteigentümerin ist sie aber natürlich dennoch verpflichtet, sich an den Kosten hälftig zu beteiligen. Hier macht es Sinn, dass möglichst schnell eine juristische Lösung gefunden und eine Einigung erzielt wird. Diese Einigung könnte dann, sofern sie die Kosten beispielsweise aktuell nicht tragen kann, auch berücksichtigen, dass ein Erlös oder eine Auszahlung diese Differenz berücksichtigt (sollte er dem zustimmen).

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Croatianguy29 
Fragesteller
 13.01.2024, 12:23
@MaximusColonius

Vielen lieben Dank für die ausführlichen Informationen, die ich so weitergeben werde.Sie haben mir damit sehr geholfen☺️

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Solche Fragen werden, zumindest in Italien, nicht durch Anwälte, sondern durch das Gericht entschieden, das die Scheidung ausspricht. Entweder es entscheidet das Gericht, oder man findet außergerichtlich eine Einigung. Da es sich höchstwahrscheinlich um ungeteiltes Eigentum handelt, ist hier auf jeden Fall ein Gerichtsentscheid notwendig. Grundsätzlich sind aber die Grundkosten von dem zu tragen, der über die Immobilie verfügt.

Wurde denn die Auslandimmobilie im Scheidungsverfahren "ausgeklammert" oder einfach verschwiegen? Die gehört selbstverständlich auch in den Versorgungsausgleich. Da hat man sich selbst unnötigen Ärger eingehandelt.