Gestohlenes Handy gekauft, wie Handel ich?
Habe vor ein paar Monaten auf Ebay Kleinanzeigen ein iPhone ersteigert. Habe es dann persönlich bei den Käufer gekauft, d.H Adresse könnte ich noch finden evt., handynummer (aktiv) habe ich auch noch von dem Verkäufer. Und jetzt zum Punkt, vor ein paar Tagen kam Post von der Polizei, wir sollten zum Gericht kommen. Wir hatten jedoch keine Ahnung worum es geht, jetzt haben wir dort angerufen und es handelt sich um ein gestohlenes iPhone! Welches meins ist (an der Nummer erkennbar).
Was muss ich nun tun? Der Termin ist irgendwann Ende Mai! Wie Handel ich bis dahin? Sollte ich den Verkäufer schon anzeigen oder erst abwarten? Habe ihn gestern mal kontaktiert und nach der Rechnung gefragt, keine Antwort. Also wie siehts aus? Werde ich mein Geld zurückbekommen + eventuell svhadensersatz oder sowas? Bitte um Hilfe
Lg.
10 Antworten
Wenn du's bei ebay gekauft hast, wird es ja irgendwo eine Transaktion gegeben haben.
Du nimmst einfach alle Unterlagen die du bekommen kannst, um nachzuweisen dass du es nicht gestohlen hast, sondern auf einen Trickser reingefallen bist. Du gibts das Handy dem Besitzer zurück, und zeigst einfach den Verkäufer an, wegen Täuschung oder so.
Leider habe ich keine Unterlagen, nur den Karton vom Handy und die Handynummer vom Verkäufer. Nachrichten auf Ebay (Kleinanzeigen) habe ich gelöscht. Adresse könnte ich noch finden
In Betracht kommt eine Strafbarkeit wegen Hehlerei nach § 259 StGB, wenn Dir klar sein müßte bei dem ... wenn das evtl. vorliegt...besonders günstigen Preis... ist das ein geklautes iPhone.
§ 259 Hehlerei (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
dazu ...Habe ihn gestern mal kontaktiert und nach der Rechnung gefragt, ... besorge Dir Deine Bankauszüge :)
und hier aus...http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/urteil-kauf-gestohlener-ware-bei-ebay-nicht-strafbar-1458997.html... evtl. kannst Du da was mit anfangen
Die Richter sprachen am Freitag einen Softwareingenieur vom Vorwurf der Hehlerei frei und hoben damit eine 1200-Euro- Geldstrafe des Amtsgerichts Pforzheim auf. Der 47-Jährige hatte über das Internetauktionshaus für 670 Euro ein Navigationsgerät ersteigert, das im Handel mehr als 2000 Euro kostet. Dem Landgericht zufolge ist dem Angeklagten kein Vorsatz nachweisbar.
In der Verhandlung in Pforzheim hatte der bisher völlig unbescholtene Mann ausgesagt, auf die Seriosität des angeblich „top legalen“ Angebots vertraut zu haben. Der Verkäufer des Geräts war bei Ebay als „Powerseller“ - also als Verkäufer mit hohem Umsatz - eingestuft und hatte nach dem Ebay-Einstufungssystem mehr als 99 Prozent positive Bewertungen von Seiten der Käufer. Später stellte sich heraus, dass das Gerät gestohlen war. Nach den Worten des Gerichts ist jedenfalls in diesem Fall nicht nachweisbar, dass der Käufer tatsächlich damit gerechnet hat, Diebesgut zu erwerben.
An dir ist doch glatt ne Juristin bzw. ne Strafverteidigerin verloren gegangen. Denn mit der Argumentation hättest du doch jeden Verdächtigen vor dem Staatsanwalt geschützt und ihn "rausgehauen". LG
Melde diesen Fall mal auf dieser Seite. Dort bekommst Du eine echte Hilfe: http://www.auktionshilfe.info/
Hallo,
Hier mal einige Infos dazu: an gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erwerben. Eigentümer bleibt nach wie vor der alte Eigentümer. Der kriegt sein Eigentum meist von der Polizei zurück, wenn es nicht mehr benötigt wird für ein evtl. Verfahren.
Der gutgläubige Käufer findet entweder den Dieb und fordert von dem den Kaufpreis zurück plus Schadensersatz für Investitionen in den Verkauf bis hin zur Einschaltung eines Antwalts -
oder die Polizei findet ihn oder er stellt sich -
oder der angebliche oder tatsächliche Käufer des Handys weiß, dass es Diebesgut ist, dann macht er sich der Hehlerei schuldig:
Ganz wichtig, ist dass du alles dokumentieren kannst. Wichtig ist, zu belegen, dass du selbst nicht wissen konntest, dass das iPhone gestohlen ist. Wenn du dann noch die Adresse und Telefonnummer des Verkäufers angeben kannst, wird die Anzeige gegen dich aller Voraussicht nach fallen gelassen.
Dein Geld vom Verkäufer wieder zu bekommen, muss dagegen auf dem zivilrechtlichen Weg passieren. Hierbei kannst du ihm zunächst mit einem Anwalt drohen und wenn er sich nicht regt, tatsächlich einen Anwalt einschalten. Aber sei dir bewusst, es ist nicht bewiesen, dass der Verkäufer das iPhone selbst geklaut hat, es kann durchaus auch sein, dass gutgläubig war und das iPhone selbst nur gekauft hat.
Danke für die Antwort! Es war ein neues Handy, und in der Beschreibung hat er geschrieben es sei aus einer Vertragsverlängerung seines Vaters. Also gehe ich davon aus das es wohl vom ihm wahrscheinlich geklaut wurden ist.