Gesetzliche Lage Schuluniform in Bayern?

1 Antwort

Art.2 Abs.1 wie du schon sagtest.

Art. 3 Abs. 1, da es eine Ungleichbehandlung gegenüber Schülern in anderen BL wäre, wobei das Schulrecht bzw. die diesbezügliche Gesetzgebung Sache der Länder ist (70ff. GG). Aber damit könnte man argumentieren.

Ggf. auch Art. 1 Abs. 1, denn seine Persönlichkeit in einem individuellen Kleidungsstil ausdrücken zu können, sich frei entfalten und entwickeln zu können, und das nicht nur außerhalb der Schule, ist auch Ausdruck der Menschenwürde. Dagegen kann man natürlich sagen, auch im Job gibt es gewisse Kleidungsvorschriften. Allerdings bist du dort durch Art. 12 Abs. 1 insoweit geschützt, dass du selbst entscheiden kannst, ob du einen solchen Beruf ausübst oder nicht. Zur Schule bist du verpflichtet.

Womöglich ist das jetzt etwas weit gegriffen, aber auch Art. 4 kann dagegen stehen, wenn durch die Schuluniform auch das Tragen von Kopftüchern, Kreuzketten etc. untersagt wird. Da gab es vor einigen Jahren auch ein Urteil, weil eine Lehrerin aufgrund ihres Kopftuchs nicht zugelassen wurde mit der Begründung, die Schule sei ein „neutraler“ Ort. Das Gericht hat schließlich der Lehrerin Recht gegeben.