Geschirrspüler in Mietwohnung wann ersetzen?
Hi ich wohne in einer Mietwohnung in der die Küche vom Vermieter gestellt wurde. Jetzt ist der Geschirrspüler defekt und ich wollte fragen ob einer von euch weiß ob ich oder mein Vermieter diesen ersetzen muss. Die Küche mit allen Küchengeräte ist noch von der Zeit meines Vormieters drin und ca 6 Jahre alt und wurde seit die Wohnung saniert wurde nicht erneuert.
Danke schon mal für eure Antwort
4 Antworten
Wie ist es im Mietvertrag geregelt? Ich würde einfach, falls dort nichts dazu drin steht, den Vermieter mal anrufen. Bei meiner wg war es letztes Jahr so, dass der Vermieter uns eine neue Mikrowelle gekauft hat, die Küche war auch durch ihn gestellt. Es stand aber auch im Mietvertrag, dass er das macht, es sei denn einer von uns hat den Schaden selbst verursacht.
Hallo,
das kommt darauf an, ob die Küche mitvermietet wurde, also im Mietvertrag steht, oder ob sie der Vormieter einfach in der Wohnung gelassen hat und du sie dann übernommen hast.
Wenn sie Eigentum des Vermieters ist, ist er auch für Reparaturen bzw. Ersatz zuständig, sonst natürlich nicht.
Dieser Kommentar ist unzutreffend.
Wenn zum Mietbeginn die Küche mit einem Geschirrspüler ausgestattet war, ohne dass dies im Mietvertrag besonders erwähnt wurde, dann gilt der GSp. als mitvermietet. Bei einem vom Mieter unverschuldeten Defekt des GSp. hat der Vermieter die Instandsetzung zu veranlassen und die Kosten zu tragen. Dedr Mieter hat nur die Pflicht den defekt sofort an den Vermieter zu melden.
Wenn der GS defekt ist, das dem V. mitteilen und um Wiederherstellung der Funktionstuechtigkeit bitten. Er entscheidet, ob Reparatur oder Ersatz durch gleichwertiges Gert erfolgt.
Da mit vermietet, trägt er auch die Kosten.
wenn du miete für die nutzung zahlst, dann ja - ansonsten nicht, nein!
Die Grundmiete erstreckt sich auch auf den Geschirrspüler als Mietsache. Nichts anderes wurde hier berichtet.