Geschichte - parlamentarische Mehrheit?

2 Antworten

Der Begriff der parlamentarischen Mehrheit wird da nicht erklärt, weil der als selbst erklärend vorausgesetzt wird.

Jemand der mit seinen Leuten die Mehrheit in einem Parlament hat, hat die parlamentarische Mehrheit.

Ein Präsidialkabinett ist ein Kabinett, das von einem Präsidenten ernannt ist und nicht vom Parlament bzw von dem von ihm gewählten Regierungschef.

Der Begriff taucht in der Ersten Deutschen Republik auf, als sich im Reichstag keine Koalitionen aus Parteien mehr bilden können, die zusammen eine Mehrheit haben, um einen Reichskanzler zu wählen.

In der Situation hat der Reichspräsident Hindenburg nach der Verfassung einen Reichskanzler ernannt (ohne, dass der RT ihm den vorgeschlagen hätte. Formal hätte er ihn sowieso ernannt). Damit ist dann das ganze Kabinett ein "präsidiales", denn auch die Minister sind dann ja ohne Zustimmung des Reichstags in ihr Amt gekommen.

Da eine Regierung Gesetze, die sie durchbringen will, aber vom Parlament beschliessen lassen muss, hat ein solcher Kanzler und seine Regierung einen schlechten Stand. Es gibt keine Partei, auf die sie sich zuverlässig stützen können.

Dann brauchte es wieder den Präsidenten, der nach Art 48 mit einer Notverordnung den Text des gewünschten Gesetzes für seine von ihm gewünschte Regierung eben als Verordnung in Kraft setzte.

Da das Parlament hier nur noch zuguckte, kann man sich fragen, ob eine solche Präsidialregierung noch etwas mit Demokratie zu tun hatte oder nur noch eine Diktatur war, in der der Präsident mehr entschied als vorher der Kaiser.

Darum geht es.

uih das hatten wir auch gerade in geschi!

also ich bin da auch nicht so gut drin, weil mir der politikkram zu den ohren raushängt!

also es gab in der weimarer republik einen artikel 48. demnach konnte der reichspräsident jederzeit den notstand ausrufen (wirtschaftskrise etc., wurde aber für alles mögliche missbraucht). Damit wurde dann die ganze regierung entmachtet (höchstens 60 tage). dann hat sich der reichpräsident sein präsidialkabinett einberufen. also ein kabinett nur für den präsidenten)

und im parlament wird gewählt. dort gibt es die verschiedenen parteien, die gesetzesvorschläge machen und darüber wird dann abgestimmt. Um eines zu verabschieden braucht man meistens die 2/3 mehrheit, das ist dann die parlamentarische mehrheit.

wenn ich falsch liege möge ich bitte verbessert werden

viel glück bei der arbeit ;)

Fruppy 
Fragesteller
 22.05.2012, 17:29

super dankeschön :)

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