Geschenk vom Ex-Freund zurückgeben müssen?
Hallo Liebe Leute.
Kurze Frage, ist eigentlich ganz einfach. Mein Ex Freund und ich sind seit über einem Monat getrennt. Er hatte mir zu Weihnachten letztes Jahr eine Wii geschenkt und pocht jetzt die ganze Zeit darauf dass er sie wieder haben will.
Ich habe gesagt, geschenkt ist geschenkt, ich geb die nicht wieder, ich will schließlich auch nichts von ihm wiederhaben was er von mir bekommt hat.
Er wohnt sehr weit von mir weg, das heißt er kann auch nicht einfach so vor meiner Tür aufkreuzen, nebenbei bin ich auch noch umgezogen sodass er meine neue Adresse auch nicht kennt.
Meine Familie mochte ihn noch nie, da brauche ich mir auch keine Sorgen machen dass sie ihm da irgendwas verraten.
Meine Frage jetzt nur: kann er da irgendwie mir mit nem Anwalt ankommen weil er die Wii haben will? Oder bin ich da so sicher da er sie mir Geschenkt hat?
18 Antworten
§ 530
Widerruf der Schenkung
(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.
(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.
Kommt ganz drauf an, ob du ihm fremdgegangen bist. Geschenke können wegen Untreue oder grobem Undank zurückgefordert werden. Sonst gilt: geschenkt ist geschenkt. Du solltest allerdings den Anstand haben, ihm teure Geschenke wie eine Wii zurückzugeben.
Geschenkt ist geschenkt gilt nicht so ohne weiteres. Da gibt es eine Festlegung des Wertes. Google mal in welcher Geld-Höhe Geschenke zurückverlangt werden dürfen. So ein Spinner...
Ich seh es so (und die Rechtsprechung vermutlich auch)
Geschenkt ist Geschenkt,
Dein ExFreund hat Dir die WII unentgeltlich zur dauerhaften Nutzung überlassen und damit den Besitz daran aufgegeben. Das ist Fakt und daran ist nicht zu rütteln. Auch wenn er den Kassenbon noch hat.. er müsste nachweisen, dass Du diese gestohlen hast, was ihm aber nicht gelingen wird.
Auch mit Anwalt dürfte er da wenig Chancen haben. Man kann nicht bei Beendigung von Beziehungen wahllos Geschenke zurückfordern. Wir haben das mit Schwiegermutter (und ihrem Advokaten) auch schon durchexerziert, die uns für undankbar hält. Aber da geht gar nichts, nicht mal bei größeren Geschenken als eine Wii. Gruß, q.