Geld von Monatskarte zurück bei Schienenersatzverkehr?

2 Antworten

Die Bahn ist durchaus dafür bekannt, sich beim SEV gerne einen schlanken Fuß zu machen und im Verhältnis viel zu wenige Busse zu schicken, irgendwelche Ansprüche könntest Du, selbst das wäre zweifelhaft, diesbezüglich ist das Recht der Beförderungsverträge im 19. Jahrhundert stehen geblieben, aber allenfalls haben, wenn Du gar nicht mehr mitkämst - ein voller Bus und längere Fahrzeiten sind leider keine Anspruchsgrundlage.

Du kannst davon ausgehen, dass da für jeden Zug mehrere Busse fahren werden, sodass die üblicherweise zu dieser Zeit anzutreffende Fahrgastmenge befördert werden kann.

Ansprüche hättest du wohl nur dann, wenn du tatsächlich regelmäßig nicht mitgenommen wirst oder der Bus seinen Ersatzverkehr-Fahrplan so stark verfehlt, dass die üblichen Ansprüche (wie bei Bahn-Verspätungen) zum Tragen kommen.