Gelbe WBK + Jagdschein?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Im internet steht mit einem Jagdschein darf man anscheinend unbegrenzt Langwaffen haben aber mit einer Gelben WBK nur 10.

Ja, beides so für sich genommen richtig.

Die gelbe WBK ist für Sportschützen. Darauf dürfen nur bestimmte Waffen eingetragen werden. Ein Beispiel wäre das typische Einzellader-Kleinkalibergewehr. Und die haben eine Begrenzung was die Menge der Langwaffen betrifft, die sie besitzen dürfen.

Die hat mit der Jagd aber ja nichts zu tun.

 

Was wäre jetzt wenn ich beides hätte dürfte ich dann unbegrenzt Langwaffen besitzen oder doch nur 10

Was meinst Du mit "beides hätte"?

Du musst ja das jeweilige Bedürfnis für die entsprechenden Waffen haben.

  • Also für die gelbe WBK die entsprechenden Voraussetzungen als Sportschütze erfüllen.
  • Und für jagdlichen Langwaffen entsprechend Jäger sein (einen gültigen Jagdschein haben).

Bist Du Beides, dann hast Du neben dem Bedürfnis an den sportlichen Langwaffen zusätzlich auch das Bedürfnis für die betreffenden Langwaffen, die man Dir als Jäger zugesteht. Die werden aber auf einer anderen, weiteren WBK eingetragen die Du dann zusätzlich hättest (grüne WBK), die haben mit der gelben WBK nichts zu tun.

 

und wie sieht es dann mit den Kurzwaffen aus?

Das ist wieder ein komplett eigenes Thema. Da kommt es auf die Art der Kurzwaffe an (Kleinkaliber oder Großkaliber) und wofür die sein sollen. Die haben wieder eigene (zusätzliche) Regeln.

 

Die Frage ist aber: Wozu soll das wichtig sein?

So wie Du die Frage stellst klingt das nach einem Laien (weil Du das ja offensichtlich nicht weisst und somit weder Jäger noch aktiver Sportschütze sein kannst und nie die betreffenden gesetzlichen Grundlagen gelernt hast). Das klingt so, als wenn es dir nur darum geht, eine möglichst große Menge an Waffen anzuhäufen.

Denn offensichtlich stellst Du die Frage ja nicht aus einem konkreten, bereits bestehenden Bedürfnis heraus.

Grundsätzlich gilt:

Du hast als Normalbürger erstmal kein Recht auf den Besitz scharfer ( genauer: "erlaubnispflichtiger") Schusswaffen.

Für jede erlaubnispflichtige Waffe die Du besitzen möchtest musst Du dem Staat gegenüber durch gesetzlich anerkannte Gründe "erklären können", warum Du ein Bedürfnis daran hast und dieses durch geeignete Mittel auch nachweisen. Erst dann gesteht der Staat Dir den Besitz entsprechend geeigneter Waffen für dieses jeweilige Bedürfnis zu.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger
AirsoftFragen19 
Fragesteller
 01.10.2023, 12:59

ich bin sportschütze habe aber vor sobald ich achtzehn werde (ich bin 16) auch einen Jagdschein zu machen und hobby jäger zu werden deswegen frage ich

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Waldmensch70  01.10.2023, 13:19
@AirsoftFragen19
ich bin sportschütze

Dann solltest Du dort im Schützenverein die geeigneten Ansprechpartner haben, die Dir bereits erzählt haben was Du machen darfst und musst, was Du zu beachten hast und wie die Regeln aussehen. Und auch ab wann Du welche Waffen schiessen darfst und was die Bedingungen für den Besitz eigener Waffen sind.

auch einen Jagdschein zu machen und hobby jäger zu werden

Du willst Jäger werden und fragst zuerst nach den Waffen? Sorry, aber dann geht es Dir nicht um die Jagd sondern um das Herumballern.

Bei der Jagd geht es darum eben gerade nicht "herumzuballern" sondern nur ab und zu aus gutem Grund und nur einmal zu schiessen. Wenn Du viele Schüsse abgeben willst, dann gehe in einen Schützenverein.

Wenn Dich wirklich das Thema "Jagd" interessiert, dann solltest Du Dich mit Themen wie Tieren, Natur und Umwelt beschäftigen, nicht mit der möglichen Anzahl irgendwelcher Waffen.

Hier kannst Du ja mal nachlesen was Du machen musst um Jäger zu werden, da habe ich das mal alles zusammengefasst: spiele-mit-den-gedanken-selbst-wild-zu-erlegen-was-muss-man-beachten-was-sind-die-voraussetzungen#answer-321266827

Den Aufwand treibt man nur, wenn man das dann auch mit Leib und Seele lebt, nicht um das "nur mal ab und zu als Hobby zu machen". Denn wenn Du wirklich aktiv jagst, dann bestimmt das Deinen Lebensablauf. Da muss dann auch Anderes im Privatleben zurückstecken und hintenan stehen.

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AirsoftFragen19 
Fragesteller
 01.10.2023, 14:47
@Waldmensch70

es geht ja nicht drum viele waffen zu besitzen das hat mich nur interessiert ist ja nicht so als bräuchte ich um die 100 waffen ist mir schon klar, dass man nur ein gewehr braucht und warscheinlich auch nur 1-3 schuss bei der jagd abgibt aber das war halt so eine plötzliche frage, die mir in den kopf gekommen ist

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LordofDark1981  14.02.2024, 13:22

Ich will mal ergänzen:
Grundsätzlich hat jeder Bürger - sofern in seiner Person bzw. seinem Vorleben keine Versagungsgründe liegen - bei Nachweis eines anerkannten Grundes ("Bedürfnis") das RECHT auf Ausstellung entsprechender Erlaubnisse.
Sofern nicht Versagugsgründe wegen Vorstrafen etc. vorliegen hat die Waffenbehörde hier auch keinen Spielraum und MUSS eine entsprechende Erlaubnis erteilen. Sie hat sogar noch einen Beurteilungsspielraum bei der Regelunzuverlässigkeit, sprich, wenn man nur "kleinere Verurteilungen" hat, den die Behörden in der Praxis aber so gut wie nie nutzen und erstmal pauschal ablehnen. Mit GAAAAAAANZ viel Glück kann man auf dem (verwaltungs-)gerichtlichen Wege dann noch was machen, aber auch das ist schwer bis nahezu unmöglich.

Als Jäger stehen dir unbegrenzt FÜR DIE JAGD GEEIGNETE Langwaffen zu, darüber hinaus bis zu 2 Kurzwaffen (für den Fangschuss) auf einer grünen WBK.
Als Sportschütze hast du (auf der gelben WBK) ein Kontingent von 10 Lang- oder einschüssigen Kurzwaffen (freie Pistole z.B. wäre sowas).
Darüber hinaus gesteht man dir ein Grundkontingent von zwei Kurzwaffen oder mehrschüssigen Langwaffen (über die grüne WBK) zu, das auf Antrag erweitert werden kann, wenn du nachweisen kannst, dass du z.B. weitere Disziplinen - insbesondere Wettkampfmäßig - schießt, die mit den vorhandenen Waffen nicht bedient werden können und die weitere Waffe dafür benötigt und geeignet ist. Z.B. weil du bisher zwei Sportpistolen unterschiedlicher Kaliber und Bauart dein Eigen nennst und jetzt eben noch einen Revolver für eine entsprechende Disziplin erwerben willst.
ABER: Das jagdliche Bedürfnis und das sportliche Bedürfnis sind unabhängig voneinander und du musst beides auch getrennt voneinander nachweisen.
Du kannst jetzt auch nicht einfach mischen oder eine Sportwaffe auf einmal für die Jagd nutzen, weil die dafür geeigneten Waffen sich halt schon in der Bauart unterscheiden. Ganz davon ab, dass ich eine (doch recht teure und sehr viel präziser einstellbare, deswegen aber auch empfindlichere) Sportwaffe auch nicht freiwillig mit auf die Jagd nehmen würde, wo sie durchaus mal nass und dreckig werden oder wenn du dich bewegst auch mal irgendwo anstoßen könnte und dadurch Schaden nimmt. Das passt einfach nicht und wäre - wenn etwas beschädigt wird - auch total ärgerlich und teuer.
Und wenn du das jeweilige Bedürfnis für die jeweiligen Waffen verlierst (z.B. weil du deinen Jagdschein nicht verlängerst, aus dem Schützenverein austrittst oder dort nicht genug trainierst um das Fortbestehen nachzuweisen) musst du die für das entsprechende Bedürfnis zugestandenen Waffen auch hergeben bzw. veräußern. Es gibt ja dann keinen Grund mehr, dass du sie hast, der vom Gesetz anerkannt wäre.

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