Gehören *Einäugige* zu den *Behinderten* (es soll keine Beleidigung sein)

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Einfach erklärt: "Normal" ist ein Mensch, wenn er beispielsweise keine Gebrechen hat, alle Körperteile vorhanden sind, er nicht Kleinwüchsig ist und so weiter. Umgekehrt bedeutet das, wer eben nicht "normal" ist, hat mitunter eine Behinderung.

Also: Ein Einäugiger ist behindert. Natürlich ist der mit einem Auge, "weniger behindert" als derjenige welcher blind ist. Somit kann man Behinderungen in Grade klassifizieren.

Ab einem bestimmten Grad gilt man als schwerbehindert.

Bei der Wahl des Studiums hat man keinen Vorteil. Bei der Zulassung wohl eher... ;-)

Bei Bewerbungen musst du nicht angeben, dass du eine Behinderung hast. Das wäre diskriminierend. Mitunter kann es aber ratsam sein, dem nachzukommen, da bei gleicher fachlicher Eignung ein schwerbehinderter Mensch bevorzugt eingestellt werden muss. Erfüllt man die grundsätzlichen Kriterien in einer Ausschreibung, so muss der potentielle Arbeitgeber einen sogar einladen. Dies kann mitunter einen erheblichen Vorteil für einen bedeuten, da man je nach Anzahl der Bewerbungen gar nicht zum Zuge gekommen wäre, wenn man nicht schwerbehindert wäre...

Wenn man es selber nicht schlimm empfindet kann man es ja angeben. Bei einem bewerbungsgespräch kommt es aber eh raus Bei Büroarbeiten ist man da sicher nicht benachteiligt, aber für viele Firmen ist eine gewissen Behinderten quote interessant und macht sich gut in den Qutoen (Frauenquote, Benachteiligte, "normale"...), daraus resultiert auch oft eine gewisse erhöhte chance in berufen. Beim studieren ohnehin, da ist mit behinderung und halbegs gutem nc der medizin platz meist sicher, wobei einäugige chirugen wohl eher selten sind (als bsp ;)) mfg

Da führt der Weg als erstes über das Versorgungsamt. Dieses stellt dann den Behinderungsgrad fest. ob du damit dann einen Vorteil bei der Studienplatzvergabe hast, kann man dir dort auch sagen.

es wäre auf jeden Fall besser bei einer Bewerbung es anzugeben.Ob es Vorteile hat,bleibt dahingestellt.Ich denke schon,dass es als Behinderung gezählt wird.LG

Einäugige sind ganz normale Sehbehinderte ! Werden bei der Studienplatzvergabe nicht bevorzugt !