Einfach erklärt: "Normal" ist ein Mensch, wenn er beispielsweise keine Gebrechen hat, alle Körperteile vorhanden sind, er nicht Kleinwüchsig ist und so weiter. Umgekehrt bedeutet das, wer eben nicht "normal" ist, hat mitunter eine Behinderung.

Also: Ein Einäugiger ist behindert. Natürlich ist der mit einem Auge, "weniger behindert" als derjenige welcher blind ist. Somit kann man Behinderungen in Grade klassifizieren.

Ab einem bestimmten Grad gilt man als schwerbehindert.

Bei der Wahl des Studiums hat man keinen Vorteil. Bei der Zulassung wohl eher... ;-)

Bei Bewerbungen musst du nicht angeben, dass du eine Behinderung hast. Das wäre diskriminierend. Mitunter kann es aber ratsam sein, dem nachzukommen, da bei gleicher fachlicher Eignung ein schwerbehinderter Mensch bevorzugt eingestellt werden muss. Erfüllt man die grundsätzlichen Kriterien in einer Ausschreibung, so muss der potentielle Arbeitgeber einen sogar einladen. Dies kann mitunter einen erheblichen Vorteil für einen bedeuten, da man je nach Anzahl der Bewerbungen gar nicht zum Zuge gekommen wäre, wenn man nicht schwerbehindert wäre...

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Hier greift die gesetzliche Gewährleistung!

Demnach müssen Mängel bei Taschen für 2 Jahre ausgeschlossen werden. In den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast und muss beweisen, dass der Käufer für den Mangel verantwortlich ist.

Der Käufer hat im Rahmen der Gewährleistung das Recht auf Nacherfüllung. Dabei hat der Käufer, und nicht wie üblicherweise angenommen der Verkäufer, ein Wahlrecht, ob er eine neue Tasche haben möchte oder die alte zur Reparatur gibt. Nur bei unverhältnismäßig hohen Kosten kann der Verkäufer das verweigern.

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Grundsätzlich haftet die beauftragte Firma natürlich für Folgeschäden die aus ihrer Arbeit entstehen. Auf ein unmittelbares Verschulden kommt es dabei nicht an. (Fällt dem Dachdecker versehentlich ein Ziegel aus der Hand und trifft ein Auto, so tritt hier auch sein Arbeitgeber ein und haftet.) Der Hinweiszettel sollte demnach die Info enthalten haben, wie das Hauswassernetz bei Abschluss der Arbeiten wieder in Betrieb zu nehmen ist, da ansonsten mangelnde Aufklärung vorgeworfen werden kann. Schließlich weißt du nicht, welche Arbeiten vorgenommen wurden und wie sich das auf das Wassernetz auswirkt. So kann das Wasser dadurch verunreinigt worden sein oder Luft in der Leitung liegen, was eine Beschädigung von Durchlauferhitzern verursachen kann, es aber nicht muss...

Den Nachweis zu erbringen, dass der Defekt durch die Firma verursacht wurde, dürfte schwierig werden. Dies kann ggf. nur ein Gutachten beweisen und sofern du keine Rechtschutz hast, würde ich es darauf beruhen lassen und einen Kostenvoranschlag zur Reparatur einfordern. Das wäre zwar ärgerlich, aber der Ausgang wäre zu ungewiss, da natürlich auch ein Markengerät nach 4 Jahren kaputt gehen kann. Die volle Beweislast trägst nämlich du und sofern aus deiner Nachbarschaft niemand das gleich Problem hat, schmälert das erneut die Chancen.

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Hier liegt ein gültiger Kaufvertrag vor. Demnach gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistung. Bestimmungen zur Garantie müssen dich nicht interessieren.

Aus diesen gesetzlichen Vorschriften geht hervor, dass die Gewährleistung 2 Jahre beträgt. In den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast, dass du für den Mangel verantwortlich bist.

Tritt also an den Verkäufer heran und verlange den Austausch oder die Reparatur. Das ist zwar keine teure Kette, aber auch so etwas muss halten. Die Kosten (Porto, Versand) trägt auch der Verkäufer...

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