Einfach erklärt: "Normal" ist ein Mensch, wenn er beispielsweise keine Gebrechen hat, alle Körperteile vorhanden sind, er nicht Kleinwüchsig ist und so weiter. Umgekehrt bedeutet das, wer eben nicht "normal" ist, hat mitunter eine Behinderung.
Also: Ein Einäugiger ist behindert. Natürlich ist der mit einem Auge, "weniger behindert" als derjenige welcher blind ist. Somit kann man Behinderungen in Grade klassifizieren.
Ab einem bestimmten Grad gilt man als schwerbehindert.
Bei der Wahl des Studiums hat man keinen Vorteil. Bei der Zulassung wohl eher... ;-)
Bei Bewerbungen musst du nicht angeben, dass du eine Behinderung hast. Das wäre diskriminierend. Mitunter kann es aber ratsam sein, dem nachzukommen, da bei gleicher fachlicher Eignung ein schwerbehinderter Mensch bevorzugt eingestellt werden muss. Erfüllt man die grundsätzlichen Kriterien in einer Ausschreibung, so muss der potentielle Arbeitgeber einen sogar einladen. Dies kann mitunter einen erheblichen Vorteil für einen bedeuten, da man je nach Anzahl der Bewerbungen gar nicht zum Zuge gekommen wäre, wenn man nicht schwerbehindert wäre...