Geblitzt mit Motorrad?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Kurz und Knapp er hat freifahrtsschein 75%
Kann ich beantworten 25%

2 Antworten

Wenn kein Blitz von hinten erfolgt und auch keine entsprechenden Zeugen zur Halter- oder Fahrerermittlung beitragen, werden i.d.R. keine Ermittlungen angestellt.

Es gab aber schon Motorradfahrer, die es penetrant darauf angelegt haben und nach denen dann anhand von Fahrzeug und Kleidung gefahndet wurde. Zur Fahndung kann man sagen, dass viele Blitzerfotos heute eindeutig sind und der Fahrer anhand der Fotos auch bei geschlossenem Helm, verdunkelten oder verspiegelten Visieren beweiskräftig zu erkennen ist. Findet man also Fahrzeug und Halter, reichen die Fotos oft auch zum endgültigen Beweis.

Kann ich beantworten

Die Leute, die der Meinung sind, das die Motorradfahrer in solchen Fällen einen Freifahrtschein haben, sollten sich mal bei Gericht einfinden, wo genau solche Fälle öffentlich verhandelt werden. Die Betroffenen haben nämlich nicht schlecht gestaunt, als auf einmal die Polizei vor der Türe stand, und Maschine und Kleidung sehen wollte. Trotzdem versucht man sich noch immer rauszureden, aber damit spontan konfrontiert verstrickt man sich meist in Widersprüche, dämlich sind die Ermittlungsbehörden nämlich nicht.