Geblitzt mit Mietwagen?
Servus,
kurz zur Geschichte wen das nicht interessiert kann es auch überspringen ich und ein Kollege hatten über die Firma einen Mietwagen für 2 Tage wegen einer Dienstreise. Natürlich durften wir beide fahren, er musste aber nicht zusätzlich eingetragen werden weil in der Buchung über die Firma wohl so eine Mehrfahrerflatrate enthalten ist, was wohl bedeutet jeder der in der gleichen Firma arbeitet darf dieses Auto fahren.
auf dem Rückweg wurden wir geblitzt (also mein Kollege ist gefahren) mit 23 zu viel nach Tolleranz sind ja irgendwie über hundert Euro und ein Punkt oder so. Jetzt hab ich beachten ich von Sixt informiert wurde auch den Brief bekommen. Auf dem Bild klar zu erkennen ich bin es nicht. Jetzt kann ich online Angaben zur Person machen und hier meine Frage:
ich weiß wie er heißt den Stadtteil wo er wohnt und fertig. hab ihm ja schon gesagt das er geblitzt wurde und natürlich könnte Ich jetzt nochmal anrufen genau fragen wo er wohnt damit ich alles angeben kann aber muss ich das? Ist doch nicht meine Aufgabe die müssen das doch herausfinden ist ja nicht mein Problem ich bin nicht gefahren würde auch niemals zu schnell fahren und habe also keinerlei Schuld und kein Vergehen begangen können ja gern Bild vergleichen ich war es nicht. Und vonwegen „ falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit des Fahrzeug führte, kann der Halterin oder dem Halter des Kraftfahrzeuges gemäß der Straßenverkehrszuordnung das Führen eines Fahrtenbuch es auferlegt werden“ wie wollen die das machen es war ein Mietfahrzeug und ich habe kein Auto.
5 Antworten
Das mit dem Fahrtenbuch für einen Mietwagen (im Nachhinein) ist natürlich nicht praktikabel und kommt deshalb auch nicht. Das ist ein Formschreiben.
Du kannst angeben, dass du nicht gefahren bist, und du nicht weißt, wer zu diesem Zeitpunkt der Fahrer war.
Mehr musst du eigentlich nicht machen. Vielleicht kann sich da dein Kollege in die Verjährung retten.
Hi, Du wirst einen Anhörungsbogen bekommen.
Dort musst Du Angaben zu Deiner Person machen. Zum Sachverhalt kannst Du ganz oder teilweise schweigen.
So etwa, ich bin nicht gefahren, fertig.
Gelingt es der Behörde nicht, nach dem Tatzeitpunkt in 3 Monaten dem Fahrer einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen zuzusenden, dann ist das schon verjährt.
Anhörungsbogen, die nicht an den Fahrer gehen, unterbrechen diese Frist nicht.
Wenn du es nicht warst, bist du Zeuge und bist verpflichtet die Daten des Fahrers anzugeben, insofern du kein Zeugnisverweigerungsrecht hast.
Ansonsten wird wohl dir das Bußgeld auferlegt insofern du das auf dem Bild sein könntest (auch wenn nur im entferntesten).
Außerdem wird dir wohl die Nutzung von Fahrzeugen bei dem Mietunternehmen verboten, da du als Fahrer eingetragen warst, aber jemand anderen hast fahren lassen.
Du brauchst nur anzugeben das Du diese Person nicht bist.
Der Betrieb hat das Auto gemietet und hat Dich als Fahrer angegeben. Nein, bin ich nicht. Fertig!
Du warst eben als Fahrer eingetragen, da ist es auch nicht ihre Sache, herauszufinden, wer es war. Wenn du die Konsequenzen nicht tragen willst, musst du ihnen die angeforderten Daten angeben. Du weisst, wer es war. Sie nicht.