Geblitzt bei rot?

4 Antworten

Um einen Rotlichtverstoß aussprechen zu können, muss die Ampel mindestens 1 Sekunde rot gewesen sein soweit ich weiß.

Wenn dies noch nicht der Fall war und die Ampel wirklich grade erst umgeschaltet hat, wird das hoffentlich beim Blitzen berücksichtigt.

Bleibt dir erstmal nichts übrig als abzuwarten und ggf. mit einem Anwalt dagegen vorzugehen.

Lysandra13  21.11.2022, 14:24

In der Probezeit ist es allerdings egal, wie lange die Ampel schon rot war

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JollySwgm  21.11.2022, 14:42
@Lysandra13

Auch in der Probezeit macht es einen Unterschied ob die Ampel über oder unter einer Sekunde Rot war.

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Lysandra13  21.11.2022, 14:42
@JollySwgm

Wird eine rote Ampel in der Probezeit überfahren, handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Infolgedessen kann die Probezeit um zwei Jahre verlängert werden und der Fahrer muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Dabei ist es egal, wie lange die Ampel schon Rot zeigte.

quelle. Bußgeldkatalog

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JollySwgm  21.11.2022, 14:48
@Lysandra13

Gut, aber ob man zwei oder einen Punkt bekommt macht schon einen Unterschied, genau so macht es einen Unterschied ob man evtl. seinen Führerschein für einen Monat los ist.

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JollySwgm  21.11.2022, 14:26

Rot ist Rot, egal wie lange, da gibt es eine Strafe.

Wenn die Ampel länger als eine Sekunde Rot war fällt die Strafe nur deutlich höher aus.

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anonym57890 
Fragesteller
 21.11.2022, 14:26

Ich würde sagen die Ampel war maximal eine Sekunde rot, eher noch weniger.

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Da selbst das überfahren einer gelben Ampel ein Verstoß sein kann, ist das überfahren der roten Ampel ein A - Verstoß.

Das Überfahren einer Roten Ampel während der Probezeit gilt als schwerwiegender Verstoß, der nach dem Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße als sogenannter a Verstoß geahndet wird.
Neben einem Bußgeld für das Überfahren der roten Ampel bedeutet das für den Fahranfänger in der Probezeit auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.

https://www.derbussgeldkatalog.de/Bussgeld/Rote-Ampel/?gclid=Cj0KCQiA4OybBhCzARIsAIcfn9nJ1tf53db1Gwqw44YnWVCdFbZLNpcShzo5SS19MrRGdDdL1jdTgVkaAr4tEALw_wcB

Wenn die Ampel noch keine Sekunde Rot war kostet das ein Bußgeld, eine Punkt, ein Aufbauseminar und eine verlängerte Probezeit. Wie lange seine Probezeit noch geht ist dabei irrelevant . Es zählt der Zeitpunkt des Verstoßes.

Bei mehr als einer Sekunde Rot gibt es deutlich höheres Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot zusätzlich natürlich die Probezeitverlängerung und das Aufbausenimar.

anonym57890 
Fragesteller
 21.11.2022, 14:35

Okay alles klar danke für die Antwort, weist du ungefähr wie hoch das Bußgeld wäre also in beiden Fällen?

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JollySwgm  21.11.2022, 14:38
@anonym57890

Das wären dann ca 90,-€ zu 200,-€, plus evtl eine Bearbeitungsgebühr.

Die Kosten für das Seminar dürften aber noch deutlich höher sein.

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Lysandra13  21.11.2022, 14:43

In der Probezeit ist es egal, wie lange die Ampeln rot war

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JollySwgm  21.11.2022, 14:50
@Lysandra13

Du kannst es so oft schreiben wie du willst, die Strafe bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist deutlich höher.

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Hallo,

als Fahranfänger bedeutet die Missachtung einer roten Ampel leider einen A-Verstoß mit entsprechenden Sanktionen. Sanktionsstufe I bedeutet Probezeitverlängerung um 2 Jahre und ein Aufbauseminar.

Hinsichtlich Bußgeld kommt es für die Strafzumessung grundlegend erst mal auf die bislang abgelaufene Dauer der Rotlichtphase zum Zeitpunkt der Feststellung an. Bei weniger als 1 Sekunde handelt es sich um einen einfachen Verstoß, bei über einer Sekunde um einen qualifizierten Verstoß.

Beim "einfachen" kostet das ca. 120 Euro, einen Punkt aber kein Fahrverbot, beim "qualifizierten" sind es ca. 230 Euro, zwei Punkte und ein Monat.

LG, MZ