Gebet ungültig wegen Fehler?
As Salamu aleykum,
Ich habe soeben mein erstes mal Gebetet und habe einige fehler gemacht, die Ich auch direkt Korrigiert habe, nachdem ich sie bemerkt habe. Zum beispiel bei Al Fatiha habe ich Ashadu an la illaha illa Allah gesagt anstatt Audhu billaahi minash-shaitaanir-rajeem. Ich verwechsle dieses oft. Auch ausserhalb des gebetes. Doch ich habe auch noch mehr kleine oder große fehler gemacht. Ich habe manchmal meine Augen zu gemacht (falls es schlimm ist) und habe als ich 3x Subhaana rabbiyal Alaa gesagt habe und in der sitzposition war „Subhana rabbiyal adheem“ gesagt was natürlich such Falsch ist. Zudem habe ich 1 mal vergessen Meine füsse zu richten in der Sitzposition. Das Alles war natürlich nicht extra und ich war ziemlich nervös beim ersten mal beten. i
st mein gebet dennoch Gültig oder muss ich es nachbeten?
Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen
4 Antworten
Wa Alaikum Salam
Diese Fehler, die Du beschrieben hast machen dein Gebet nicht ungültig und Du hast sie ja korrigiert.
Ich habe manchmal meine Augen zu gemacht (falls es schlimm ist)
"Die Mehrheit der Fiqh- Gelehrten betrachtet das Schließen der Augen im Gebet als makrûh (verpönt), weil At-Tabarânî in „Al-Kabîr“ und „Al-Ausat“ von Ibn Adî und Ibn Abbâs (möge Allâh mit beiden zufrieden sein) überliefert: ‚Der Gesandte (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn jemand von euch im Gebet steht, so soll er nicht seine Augen schließen.“ Sie haben das Verbot damit begründet, dass dies wie Schlaf ausschaut. Sunna ist es für den Betenden, seinen Blick auf den Punkt seiner Niederwerfung zu richten. Ein Schließen der Augen würde dieser Sunna widersprechen. Ebenso haben sie erklärt, dass jeder Körperteil und der Blick einen Anteil an dieser Ibâda-Handlung haben. Der Anteil des Auges wäre dieses Schauen (auf die besagte Stelle)."
https://www.islamweb.net/de/fatwa/20408/Umherschauen-im-Gebet-und-Schlieszligen-der-Augen
Schau, dass Du die Augen offen hältst und auf einem Punkt schaust. Falls Du die Augen kurz zu machst, ist das kein Problem, aber nicht während dem ganzen Gebet. Hast Du das aber gemacht, so ist dein Gebet trotzdem gültig.
und habe als ich 3x Subhaana rabbiyal Alaa gesagt habe und in der sitzposition war „Subhana rabbiyal adheem“ gesagt
Hast Du diese korrigiert? Das sagen von "Subhana rabbil Ala" ist eine Pflicht im Gebet und muss so gemacht werden. Falls Du diese korrigiert hast, dann ist das kein Problem, falls Du es jedoch nicht korrigiert hast, so ist das Gebet gültig, aber Du musst die Vergesslichkeitsniederwerfung vollziehen, falls es vor kurzem war.
Hier ein schönes Video von Sheikh Abul Baraa:
https://www.youtube.com/watch?v=CVpHP0WfKN4
Hier findest Du die Taten während dem Gebet, welche Säulen, Pflicht und Sunnah sind.
https://qiyaam.wordpress.com/2012/08/31/saulen-arkaan-pflichten-waajibaat-und-sunnan-des-gebet/
Zudem habe ich 1 mal vergessen Meine füsse zu richten in der Sitzposition.
Das ist eine Sunnah, also kein Problem.
Bruder vergiss Die Umfrage, das sind die Kuffar und/oder Unwissende, welche dich ärgern wollen.
Wa Allahu ta'ala 'ala wa alam
Jeder fängt mal klein an,
Solange du weiter am Ball bleibst, ist dies nicht schlimm.
Aber versuch dich auf die Al-Fathia zu konzentrieren und diese als erstes zu meistern.
Wa alaikum assalam! Es ist normal, dass man am Anfang Fehler macht und es ist auch nicht schlimm, wenn man sich korrigiert. Wenn man jedoch vergisst, eine Säule des Gebets auszuführen oder eine Bedingung zu erfüllen, wird das Gebet ungültig. In deinem Fall hast du jedoch nur kleine Fehler gemacht und diese korrigiert, daher ist dein Gebet gültig.
Du willst mir sagen dass die Sure Al-Fatiha nicht zur Säule des Gebets zählt?
Sehr wahrscheinlich.
Du kannst die Gebete üben.