Gaspreisbremse bei Umzug?
Hallo, ich habe mir eine Wohnung gekauft und bin Ende November eingezogen. Vorher habe ich in einer Mietwohnung mit Ölheizung gewohnt, meine eigene Wohnung wird mit Gas beheizt. Welcher Wert wird jetzt bei der Berechnung der Gaspreisbremse (80 % des Vorjahresverbrauchs) genommen? Ich habe dazu nichts gefunden und die Hausverwaltung weiß auch nichts.
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die genauen Berechnungsmodalitäten in den Spezialfällen und Varianten sind, denke ich, bei niemandem "belastbar" auf dem Schirm.
Bei Gaskunden wird zunächst der Dezemberabschlag erlassen, indem der Energieanbieter nicht abbucht oder die Abschlagszahlung zurück überweist. In einem zweiten Schritt wird über die Jahresabrechnung der genaue Entlastungsbetrag ermittelt . ...
Da kannst Du und viele andere gespannt sein.
Bekannt, und das für jede Facette, ist da noch nix griffiges.
(in Deinem Fall vielleicht einfach nach Zwölfteln.)