Gartenteilung?

Felixsenior  07.01.2021, 17:31

Seid ihr alle Mieter oder Teileigentümer?

splashygurl 
Fragesteller
 07.01.2021, 17:35

Die Familie die sich um den Garten kümmern möchte sind Teileigentümer, die andere auch und wir sind Mieter und wohnen hier am längsten.

3 Antworten

Dann besprich das mit dem Eigentümer eurer Wohnung, wie die genauen Vereinbarungen sind. Respektive was euere Wünsche betrifft.

splashygurl 
Fragesteller
 07.01.2021, 17:41

Die haben uns das erlaubt gehab, für die Eigentümer war das kein Problem und haben die Entscheidung den anderen Parteien des Hauses übergeben sodass man sich einigen kann und jeder einverstanden ist

0
Prinzessle  07.01.2021, 20:50
@splashygurl

Ihr seid euch ja einig geworden aber euch verrechnet in der Höhe. Nun wollt ihr einen anderen Platz und da haben dann eben wieder alle etwas mitzureden.

Denn ein Trampolin gehört eigentlich schon in eine Ecke die nicht direkt vor dem Haus ist und somit nicht zum Blickfang wird.

Kann man die Büsche nicht etwas zurück stutzen oder das Trampolin halt ein wenig mehr davon weg rücken ?

Rechtlich könnt ihr gar nichts machen, das müsste wenn schon der Eigentümer der Wohnung tun. Denn ihr habt ja euren Drittel zugesprochen bekommen und ward am Anfang einverstanden und nun nicht mehr zufrieden damit.

0

Ein Trampolin aufzustellen, wäre eine Sondernutzung da müsstet ihr VORHER die Einverständnis der anderen Parteien und vor allem des Vermieters einholen.

Der Grundbesitzer kann das bereits aus Haftungsgründen ablehnen. Er ist letztlich ja auf dem Grundstück "verkehrssicherungspflichtig".

Das heißt, er könnte für Unfälle haftbar gemacht werden.

splashygurl 
Fragesteller
 07.01.2021, 17:34

Mit dem Vermieter und den Parteien war im Vorhinein alles vollkommen abgeklärt.

0
splashygurl 
Fragesteller
 07.01.2021, 17:55
@Felixsenior

Ja, aber im Nachhinein hat es eben nicht in diese eine Ecke gepasst und musste woanders im Garten hingestellt werden und das hat ihnen optisch nicht mehr gepasst.

0
Felixsenior  07.01.2021, 18:29
@splashygurl

Also wolltet ihr eigenmächtig eine Änderung durchziehen.

Die anderen reichten euch die Hand, ihr wolltet den Arm bis zum Ellbogen.

1

Rechtlich sieht es so aus, wie im Vertrag geregelt. Ohne genaue Kenntnis des Vertragstextes wird es daher nicht möglich sein, Deine Frage zu beantworten.