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Garantieleistung? Gerät erneut defekt nach Reparatur außerhalb der Garantiezeit

gefragt von cbass am 07.01.2008 um 17:15 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ein Interessent kauft sich ein Gerät bei einem Hersteller. Innerhalb der Garantiezeit geht das Gerät defekt. Der Hersteller repariert das Gerät. Nach etwa 1 Jahr tritt derselbe Defekt erneut auf, aber der Hersteller verweigert die erneute Reparatur, da die Garantiezeit abgelaufen ist.

Muss der Hersteller das Gerät erneut reparieren, da anzunehmen ist, dass er die Reparatur mangelhaft ausgeführt hat oder das Gerät an sich schon mangelhaft war?


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MacJohn
beantwortet von MacJohn am 7. Januar 2008 17:22
3x
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Nicht eindeutig zu beantworten, hängt von den Garantie- bzw. Gewährleistungsbedingungen ab. Das ist immer unterschiedlich (leider). Oft aber gilt auch für eine Reparatur auf Garantie wieder eine Gewährleistung von 12 Monaten. Genaueres findest Du in den AGBs, die in dem damaligen Kaufvertrag aufgeführt sind.


amiria71
beantwortet von amiria71 am 7. Januar 2008 17:31
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Stimmt, nicht eindeutig zu beantworten - hängt neben den individuellen Regelungen auch von dem individuellen Sachverhalt ab. (also die AGB und Garantiebedingungen bei Kauf, bei Reparatur, von der Art und der Ursache des Fehlers, von dessen Beweisbarkeit etc.) Dann sind auch noch Garantie und Gewährleistung auseinander zu halten.


DrLove
beantwortet von DrLove am 7. Januar 2008 17:32
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kann er nicht, er muss es reparieren, da auf die reparatur wiederum eine garantie greift.

Kommentar von Regenmacher am 7. Januar 2008 18:46

Wo hast du das denn gelesen? Wenn du keine Ahnung hast, dann lass doch bitte das Antworten.

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 7. Januar 2008 19:03

sorry, aber so kenne ich das und so wurde das bei mir gehandhabt. auf reparaturen gibt es auch die garantie, wenn es innerhalb der garantiezeit rerpariert wurde!

hier wollten wir doch keine beleidigungen mehr ablassen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 8. Januar 2008 08:41
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Das Gerät war in der Gewährleistung bereits mit einem Mangel behaftet !

In der Regel beginnt die Garantie ab dem Zeitpunkt der restlosen Mängelbeseitigung neu zu laufen !

Tritt der gleiche Schaden wieder auf, sind noch andere Schäden feststellbar die kausal auf den Vorschaden zurück zu führen sind, handelt es sich um einen z.g. Mangelfolgeschaden der selbstverständlich zu beheben ist !

Die Werkstatt, insbesondere Bei Autos weisen dann auf einen anderen Schaden hin, der möglicher weise gar nicht vorhanden ist, um sich so aus der Verantwortung zu stehlen ! !


anonym
beantwortet von cbass am 8. Januar 2008 15:44
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vielen dank für eure antworten. ich habe auch das gefühl, dass es sich hierbei um eine Mängelbeseitigung handelt. immerhin trat derselbe schaden am selben teil erneut auf. Allerdings erhält man bei der Rechtsschutzversicherung keine Rückendeckung, da das Gerät gewerblich angeschafft worden ist. was würdet ihr tun? im prinzip steht der interessent jetzt gegen Goliath allein dar.





odi10
beantwortet von odi10 am 9. Januar 2008 07:48
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Eine Reparatur verlängert keineswegs die Garantiezeit oder Gewährleistungszeit, hier ist eine Kulanz seitens des Händlers und/oder der Herstellers gefragt.




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