Führerscheinsperre mit 14?

4 Antworten

§21 StVG bietet viele Möglichkeiten:

- Sozialstunden

- Jugendarrest

- Freiheitsstrafe bis 1 Jahr

- Führerscheinsperre

- Einzug des Fahrzeugs

Im Wiederholungsfall kann eine MPU vor Erteilung einer Fahrerlaubnis gefordert werden.

Außerdem stellt sich die Frage, ob die Maschine versichert ist?

Falls ja, dann droht bei einem Unfall "nur" Regress bis max 5.000€. Falls nein, zahlst Du im schlimmsten Fall dein Leben lang.

Fazit: Ist eine ganz dumme Idee.


Mittenwald68  09.07.2021, 16:28

Auch die Eltern könnten juristisch sanktioniert werden wegen Verletzung der elterlichen Sorge. Du kannst ja selbst das Moto nicht gekauft haben; so etwas fällt ja nicht unter den "Taschengeldparagraph".

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clemensw  09.07.2021, 20:51
@Mittenwald68

Auf abgesperrten Flächen (Stichwort Moto Cross) dürfen auch 14jährige durchaus mit einem Motorrad "rumheizen".

Einen Ausflug auf öffentliche Straßen hier gleich als Verletzung der Aufsichtspflicht zu deuten ist eine Auslegung, der sich ein Richter vermutlich nicht anschließen wird.

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Mittenwald68  09.07.2021, 21:03
@clemensw

Wenn man einem 14 ein Motorrad kauft hat man auch dafür Sorge zu tragen, dass dieser nur auf abgesperrten Flächen herumheizt und zwar dann im besonderen Maße.

Denn wenn man das in die Verantwortung eines 14j legen würde, könnte man ja gleich den Erwerb der Fahrerlaubnis mit 14 gestatten. Hier kommt es im Einzelfall auf die Ermöglichung des Zugangs zum Motorrad an, wie war der Zugang zum Zündschlüssel gesichert, etc.

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Mittenwald68  09.07.2021, 21:15
@Mittenwald68

Ich kenne einen 17j A1-Fahrer, der für die Öffentlichkeit eine 125er hat, jedoch haben ihm die Eltern gleichzeitig für eine abgesperrte Rennstrecke eine 1000er gekauft. Da ist der Schlüssel stets in Verwahrung seines Vaters und die Maschine fährt er ihm jedes Mal mit Anhänger dorthin. Der Schlüssel wird ihm erst übergeben, wenn die Maschine auf der Rennstrecke steht.

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Mittenwald68  09.07.2021, 23:38
@clemensw

Man möge sich einmal das krasse Missverständnis vor Augen führen,:

Bei einer Ohrfeige handelt es sich angeblich nach der albernen Auffassung dieser Pippi-Langstrumpf-Politik um Körperverletzung, bei der oftmals gleich das Jugendamt aktiv wird.

Durch die dahingehende Nichtausübung der Aufsicht über den 14jährigen, dass der Öffentliche Straßenverkehr gefährdet ist, würde nach deine Auffassung den Eltern kein Verschulden anzulasten sein.

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clemensw  10.07.2021, 10:32
@Mittenwald68

Rechtsauslegung nach Pippi Langstrumpf ist wohl eher dein Ding:

"Ich mach mir die Welt wide wide wie sie mir gefällt!"

Zurück in die reale Welt: Eltern müssen ihre Kinder nicht auf Schritt und Tritt überwachen. Selbst wenn die Schlüssel offen herumliegen,

[d]enn ohne besondere Anhaltspunkte dürfen die Eltern jugendlicher Kinder davon ausgehen, dass diese nicht ohne Erlaubnis ihren PKW benutzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kinder nicht über eine Fahrerlaubnis verfügen.

Quelle: AG Hagen, Az.: 140 C 206/12

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Anscheinend fährst du auch auf Kuhwiesen, sonst könntest du keinen Ärger von Bullen bekommen. Wenn schon, greifen die dich an. Von einem Führerschein haben Bullen garantiert noch nie gehört.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung