Führerschein theorie?

4 Antworten

Es ist egal, wann du dich bei der Fahrschule angemeldet hast. Das bekommt das Amt ja nicht mit. Das Amt bekommt erst mit, dass du einen Führerschein machen möchtest, wenn du den entsprechenden Antrag dorthin geschickt hast.

Aber wenn der Führerschein-Antrag beim Landratsamt eingegangen ist, musst du die Theorieprüfung innerhalb von 12 Monaten bestehen. Und nach der bestandenen Theorieprüfung musst du die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten bestehen.

ich habe mich vor 1,5 jahren angemeldet und die theorie prüfung immer noch nicht absolviert🙁

Wow, nach anderthalb Jahren fällt dir auf, dass es Fristen geben könnte?

Vielleicht soltest du nochmal ganz grundsätzlich drüber nachdenken, ob du wirklich einen Führerschein machen möchtest, oder ob du gerade vollkommen sinnlos Geld verbrennst.

Kann gut sein, dass du wieder komplett von vorne beginnen musst, mit dem Grundbetrag. Dann war der erste Grundbetrag eben "zum Spaß".

1 Jahr ist es, zählt allerdings erst mit dem Antrag und nicht mit der Anmeldung bei der Fahrschule.

Nach Beendigung der theoretischen Fahrstunden hast du 2 Jahre Zeit die Theorieprüfung zu absolvieren. (§ 16 FeV)

Der Abschluss der Ausbildung in der Fahrschule darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, ansonsten darf die Prüfung nicht durchgeführt werden.

Antrag der Fahrerlaubnis ist ein Jahr gültig, diesen nach Ablauf einfach neu stellen.