Führerschein oder lizensiert für Kettcar mit Motor?

3 Antworten

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Wenn das Ding schneller als 6km/h fährt, dann ja. Dann musst du das Ding zulassen, versichern und benötigst den entsprechenden Lappen.

Der TÜV müsste dann eine Einzelabnahme machen. Er würde prüfen, ob alle Teile den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Mit etwas technischem Geschick und Kenntnissen schaffst du es vielleicht, ein Kettcar zu motorisieren. Ob der TÜV dann aber ohne Weiteres seinen Segen dazu gibt, wage ich zu bezweifeln...

Wenn man sich in einschlägigen Foren umschaut, warnt jeder davor, das auf die leichte Schulter zu nehmen.

Vermutlich könnte dir ein TÜV-Sachverständiger eine Idee geben, worauf du achten musst.

19Michael69  04.02.2018, 19:15

Das Dumme an einem "derartigen Fahrzeug" ist, dass er dafür auch dann eine eine Fahrerlaubnis braucht, wenn es nur bis 6 km/h fährt.

In den Ausnahmen des § 4 der FeV findet man nichts, was es ihm ohne gestatten würde.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html

Gruß Michael

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Bomberos911  04.02.2018, 20:10
@19Michael69

Stimmt, du hast Recht... dafür müsste es sich gleichzeitig um ein landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug handeln... Also aus dem Kettcar einen Traktor bauen, der nicht schneller als 6km/h fährt...

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Hallo Bauns,

ich hoffe, dass dies keine Spaßfrage ist!

Wenn du ein motorisiertes vierrädriges Fahrzeug fahren willst, dann benötigst du auf jeden Fall einen Führerschein.

Zum Anderen benötigt das Fahrzeug dann eine Zulassung - also TÜV-Abnahme und eine Versicherung etc.

Bei einem selbst gebauten Fahrzeug geht das aber nur, wenn du vorher ein Gutachten erstellen lässt. Das kostet einiges an Geld ...

Du darfst allerdings auf einem umzäunten, nicht für Fremde zugänglichen Privatgelände fahren. Dafür benötigst du weder Führerschein noch eine Zulassung.

Liebe Grüße

ichausstuggi

19Michael69  04.02.2018, 19:09

Sorry, aber die Antwort ist zumindest nicht ganz richtig.

Zulassung:

Stimmt, wenn es mehr als 6 km/h fährt.

Für ein "derartiges motorisiertes Fahrzeug" benötigt man aber keine Zulassung, wenn es nicht mehr als 6 km/h schnell ist.

Dann braucht man auch kein Gutachten und keine "TÜV-Abnahme", da dieses Fahrzeug kein Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__16.html

Privatgelände:

Ein Privatgelände muss klar als solches erkennbar sein, um darauf auch ohne Fahrerlaubnis fahren zu dürfen - es muss aber nicht "umzäunt" oder sonst irgendwie baulich getrennt sein.

Nicht für "Fremde" zugänglich ist auch nicht richtig - "nicht der Öffentlichkeit frei zugänglich, wenn für diese gedacht", das wäre richtig.

Genau und vor allem "rechtssicher" abgrenzen lässt sich das mit dem Privatgelände in vielen Fällen nur sehr schwer.

Gruß Michael

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Gegenfrage: Wie alt bist du?

Ich vermute "zumindest so jung", dass du für das Vorhaben am besten deinen Vater mit ins Boot holst und ihr gemeinsam schaut, was geht und was nicht, was erlaubt ist und was nicht.

Ich bezweifele, dass du es ganz alleine hinbekommst "irgendwas" zu bauen, was du legal auf der Straße fahren darfst.

Ist nicht böse gemeint, ich bin einfach nur ehrlich ;-)

Viele Grüße

Michael