Führerschein Frist - Krankheit

1 Antwort

und meine theoretische Prüfung am 04.01.2014 bestanden. [...] die am 01.04.2015 abgelaufen ist: siehe Theorieprüfung

Du meinst sicher, du hast sie am 01.04.2014 bestanden?

Diese 4 Monate Fahrpause (durch Krankheit), kann ich meine Frist (die am 01.04.2015 abgelaufen ist: siehe Theorieprüfung) um diese 4 Monate verlängern?

Nein, das wird nicht möglich sein, § 18 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist da verbindlich:

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Es gibt zwar die Möglichkeit in § 74 Abs. 1 FeV, dass die Behörde Ausnahmen genehmigen kann. Falls so ein Antrag überhaupt erfolgreich wäre, was ich bezweifle (ein Jahr ist sehr großzügig!), hättest du ihn schon vor Fristablauf stellen müssen.

Du musst deshalb die theoretische Prüfung noch einmal ablegen. Die Gebühr ist ja mit 11 Euro nicht unbezahlbar.

Franticek  23.04.2015, 13:44

Ich bin noch kräftig am stöbern, da kommt hier schon die vollständige und korrekte Antwort an. DH.

Zu deinen letzten Sätzen ... Es ist mittlerweile für die heutige Jugend bezeichnend, dass man das Kind erst mal in den Brunnen fallen läßt und dann erst zu retten versucht, anstatt es vorher rechtzeitig zu verhindern.

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adk710  23.04.2015, 13:56
@Franticek

Danke! Ich zähle mich ja auch noch ein bisschen zur "heutigen Jugend" (BF17 im Jahr 2009), aber meine Fahrausbildung hat insgesamt nur neun Monate gedauert, zwischen Theorie- und Praxis-Prüfung lagen bei mir etwa vier bis sechs Monate. Ausnahmen bestätigen deine Regel. :-)

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