Führerschein ausgestellt ohne Prüfung?
Servus.
Meine Cousine kam aus Kasachstan mit einem kasachischen Führerschein, der hier nicht anerkannt wird und stellte zusammen mit ihrem Mann Antrag auf eine deutsche Fahrerlaubnis. (Muss ganz normal über Fahschule erworben werden mit allem drum und dran). Aber jetzt bekamen sie Post vom Rathaus, dass deren "neue" Führerscheine fertig und abholbereit sind. Und tatsächlich bekamen sie beide einfach so die Fahrerlaubnis ohne jegliche Prüfungen abgelegt zu haben. Das ganze ist natürlich ein riesen Fehler und der Fahrlehrer ärgert sich natürlich und behauptet man darf damit nicht fahren. Die Frage ist jetzt inwiefern man verpflichtet ist den Fehler zu melden und ob die Führerscheinstelle den Schein wieder abnehmen darf oder einmal ausgestellt und zurückholen ist gestohlen?
Mfg
Hallo, wie haben Sie eigentlich diese Situazion gelöst?
Sie sind zur Führerscheinstelle und haben dann einen Dreizeiler unterschreiben müssen "dass sie die FE wegen einem Fehler erhielten und diese freiwillig zurück geben".
3 Antworten
Ich kenn mich jetzt leider nicht aus, aus welchem Land der Führerschein für Deutschland gültig ist. Und ob da echt ein Fehler vorliegt glaub ich dann eher nicht, weil die Behörde bei sowas teilweise sehr auf sowas achten. Kann natürlich passieren, glaub ich aber nicht dran.
EInfach informieren, ist ja nicht so schwer. Z.b bei der Behörde nachfragen.
Denn wenn es zu einer Kontrolle kommt, kann das blöde folgen haben, wenn TATSÄCHLICH ein fehler vorliegt.
Glaub mir das Recht in Deutschland ist miserabel. Das hab ich schon oft genug erlebt, was absolut keinen Sinn machte (vor gericht).
Deshalb lieber noch mal selber nachforschen.
Die Fahrerlaubnis ist zu Unrecht erteilt worden. Wenn die Behörde irgendwann dahinter kommt, müsste geprüft werden, ob die Fahrerlaubnis zurückgenommen werden kann. Dies wäre dann der Fall, wenn deine Kusine und ihr Mann selbst hätten erkennen können, dass es nicht rechtens war.
Im Zweifel müsste dann der Rechtsweg eingeschlagen werden, sprich Gerichtsverhandlungen.
@Bitterkraut hat ansonsten völlig recht. Eine Pflichtausbildung müssen die beiden nicht machen.
Für Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Ländern, die nicht in der Staatenliste aufgeführt sind gilt, dass die deutsche Fahrerlaubnis nur aufgrund einer vollständigen theoretischen und praktischen Prüfung erteilt wird. Verzichtet wird jedoch auf eine Fahrschulausbildung nach der deutschen Fahrschüler-Ausbildungsordnung. https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/staaten-auserhalb/
Also nix mit "allem drum und dran". Die Fahrschule wollte nur kassieren.
Dann halt ohne ""allem drum und dran"" trotzdem gab es keine theorie oder praxis prüfung
Fahrschulunterricht muss nicht sein, das ist richtig, aber da Kasachstan nicht in der Liste der Staaten in der Anlage 11 zur FeV steht, muss eine praktische und theoretische Prüfung abgelegt werden.
Steht ja in meinem Link. Aber Danke für die Wiederholung.
Wenn die zuständige Behörde den Führerschein umgeschrieben hat, kann ja der Fahrer nix dafür.