Führerschein?

1 Antwort

Ein augenärztliches Gutachten ist erforderlich. Ein Attest reicht nicht aus. Das Gutachten darf nicht von der Stelle kommen, wo du die OP hast durchführen lassen, muss aber den Grund erhalten, warum du keine Sehhilfe mehr benötigst.

Darum gehst du am besten mit dem, was der OP-Arzt dir mitgegeben hat, zu einem Augenarzt oder Arbeitsmediziner.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

manu123345 
Fragesteller
 06.02.2024, 15:12

Reicht Sehtest vom Opiker + Gutachten

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