Fristlos gekündigt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

fristlos bei Krankheit geht gar nicht. Daher kann Dir nur zum 11.11.2021 gekündigt werden, und das ohne Grund.

Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:30

Genau, so sehe ich das auch. Danke

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salome77  31.10.2021, 20:36

Fristlos bei Krankheit geht sehr wohl, wegen Krankheit ist dagegen sehr, sehr schwierig.

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Der Arbeitgeber muss einen schwerwiegenden Grund für eine fristlose Kündigung haben. Diesen muss er aber in der Kündigung nicht mitteilen. Du hast aber ein Recht, ihn zu erfahren und solltest diesen auch einholen. Dann solltest Du eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Wenn der Kündigungsgrund nicht als schwerwiegend vom Gericht angesehen wird, bleibt aber die ordentliche Kündigung bestehen.

Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:43

Ja, der brief ist auch schon fertig den ich ihm sende. Da erfrage ich den Grund. Aber darf er mir den schicken obwohl ich krank bin, ich habe gelesen dass man vor einer Kündigung geschützt ist wenn man krank ist auch in der Probezeit

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salome77  31.10.2021, 20:43
@Sissi141

Nein, man ist im Krankenstand nicht vor einer Kündigung geschützt.

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Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:45
@salome77

Okay, im Internet steht es so. Deshalb

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Familiengerd  31.10.2021, 20:50
@Sissi141
Okay, im Internet steht es so.

Sicher nicht, dann hast Du etwas falsch verstanden.

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salome77  31.10.2021, 20:50
@Sissi141

Da stand bestimmt wegen Krankheit, da ist eine Kündigung schwierig, bei Krankheit aber nicht.

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Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:52
@Familiengerd

Lässt sich ein Mitarbeiter in der Probezeit krankschreiben, ist er gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Folgt dennoch der Rausschmiss, muss es dafür andere schwerwiegende Gründe geben. Wird ein Mitarbeiter während der Probezeit krank, kann ihm meist nicht deshalb gekündigt werden.

Versteh ich das falsch. ?🙈

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Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:52
@salome77

Naja ich bin ja wärend mein Krank gekündigt worden

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salome77  31.10.2021, 20:59
@Sissi141

Der Text ist unglücklich formuliert, denn der folgende Satz zeigt deutlich, dass es um die Kündigung wegen Krankheit geht.

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Familiengerd  31.10.2021, 21:16
@Sissi141
Lässt sich ein Mitarbeiter in der  Probezeit krankschreiben, ist er gesetzlich vor einer Kündigung geschützt.

Nach deutschem Recht trifft das nicht zu.

Nur nach dem Arbeitsgesetzbuch der DDR war eine Kündigung während einer Erkrankung verboten.

Nach dem Recht der Schweiz verlängert sich die Kündigungsfrist bei einer Kündigung während Erkrankung um die Restdauer der Erkrankung Zeit.

Wird ein Mitarbeiter während der  Probezeit krank, kann ihm meist nicht deshalb  gekündigt werden.

Kein Arbeitgeber wird bei einer Kündigung während Erkrankung diese Erkrankung als Grund angeben, das muss er bei einer ordentlichen Kündigung sowieso generell nicht, nur auf Verlangen bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

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DerCaveman  01.11.2021, 01:12
@Familiengerd
Okay, im Internet steht es so.
Sicher nicht, dann hast Du etwas falsch verstanden.

Och, das steht ganz sicher irgendwo im Internet. Im Internet steht auch, dass die Erde eine Scheibe ist, Elvis lebt und Paul McCartney schon lange tot ist.

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Sissi141 
Fragesteller
 01.11.2021, 07:21
@Familiengerd

Da es eine fristlose ist, würde ich gerne den Grund wissen

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Familiengerd  01.11.2021, 08:13
@DerCaveman
Och, das steht ganz sicher irgendwo im Internet.

Okay, da muss ich dann kapitulieren ... 🤗😝

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Für eine außerordentliche fristlose Kündigung ist ein wichtiger Grund nötig.

Die behelfsweise ordentliche fristgerechte Kündigung ist aber wirksam.

Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:32

So habe ich dass auch gelesen, ich habe meinen AG jetzt ein schreiben geschickt ob ich denn einen Grund bekommen könnte für die Fristlose Kündigung, da es einen triftigen Grund braucht. Wenn ich zum 11.11 dann raus bin. Ist mir das egal. Nur bin ich auf das Geld was die zurück verlangen auch angewiesen

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Antitroll1234  31.10.2021, 20:35
@Sissi141

Kündigungsschutzklage einreichen, dies muss innerhalb 3 Wochen geschehen. Gibt es dort einen Betriebsrat den Du zur Beratung hinzuziehen kannst ?

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Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:37
@Antitroll1234

Nein das glaube ich nicht. Habe ich auch schon gelesen, aber das ist ein kleines Unternehmen.

Ich möchte mich auch nicht wieder rein klagen, da die eh mit einem scheisse umgegangen sind.

Ich möchte nur bis zum 31ten bezahlt werden, so doof das auch klingt

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Antitroll1234  31.10.2021, 20:40
@Sissi141
Ich möchte mich auch nicht wieder rein klagen, da die eh mit einem scheisse umgegangen sind.

Darum geht es nicht, die ordentliche Kündigung zum 11.11. besteht ja und ist wirksam.

Es geht um die fristlose Kündigung und um dein Geld bis zum 11.11.

Reiche Klage gegen die fristlose Kündigung ein, dies innerhalb 3 Wochen ! Konsultiere einen Anwalt -Arbeitsrecht-

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Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:44
@Antitroll1234

Okay, ja ich warte erstmal auf ihre Antwort zurück, dort steht auch drinne dass ich mir einen Anwaltlichen Rat einhole. Spätestens da müsste sie dann ein knicken, *Hoffentlich*.

Danke 🥰

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Familiengerd  31.10.2021, 20:48

Auch die fristlose Kündigung wird wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig (weil unbegründet) sein sollte, wenn nicht gegen sie geklagt wird.

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Du bist noch in der Probezeit. Da geht das problemlos ohne dass Gründe genannt werden müssen.

Wenn Du den Grund erfahren willst, schreib eine freundliche (!) Mail. Aber das ist auf Kulanzbasis.

Der Arbeitgeber darf während der Probezeit gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen kündigen. Die ordentliche Kündigung kann während der Probezeit ohne Grund erfolgen. Die Probezeitkündigung muss daher grundsätzlich nicht begründet werden.
Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:29

Ja, aber es steht ja auch drinne dass es fristlos ist ohne dass der AG die 2 wochen einhält

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Noeru  31.10.2021, 20:30
@Sissi141

Du wirst aber auch ordentlich gekündigt.

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Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:33
@Noeru

Ja, aber genau das verstehe ich nicht. Es steht fristlos und ordnungsgemäß drinne. Für mich gibt es nur entweder oder 🙈😅

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DerCaveman  01.11.2021, 01:09
@Sissi141

Es gilt erst einmal die fristlose. Die ordentliche zum 11.11. gilt nur dann, wenn du gegen die fristlose Kuendigungsschutzklage erhebst (Dreiwochenfrist unbedingt beachten!) und du dann vor Gericht Recht bekommst.

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So Einfach könne sie dir Deinen Lohn nicht wieder weg hollen ! Wen du noch keine 6 Wochen da Arbeites wirst du ab deiner krankschreibung nicht bezalt das macht dan die krankenkasse aber nur wen du das beantragst!

Ob Fristlos geht oder nicht sollte in deinerm Arbeitsvertag stehen!

Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:35

Ich werde dann nicht bezahlt wenn ich länger als 6 wochen krank bin, da dann die KK einspringt.

Ach in den vertrag steh soviel scheiss drinne. Dort steht dass man 14 Tage Arbeiten muss, wenn man sofort krank macht muss man dem AG den Bruttolohn bezahlen...

Das trifft bei mir ja nun nicht zu

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gerd1011  31.10.2021, 20:38
@Sissi141

nur mal kurz zur Info:

Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.

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Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:40
@gerd1011

Ach, okay. Sowas wusste ich auch noch nicht. Aber müsste sowas nicht in dem Vertag drinne stehen? 😳

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herakles3000  31.10.2021, 20:41
@Sissi141

Allein die Klause ist Betrug !

2 Du hast mich Falsch verstand Du bekommst kein Geld vom Arbeitgeber wen Du nicht länger als 6 wochen da bist, sondern in dem fall zahlt dieKrankenkassee zuerst das, was Du Du meinst, ist, wenn länger schon da Arbeit eästenhättes Du damit recht! Das ist aber am Anfang verdeht ! Gehe mit dem Vertrag zur Gewerkschaft oder einem Anwalt, den das ist Rechtlich nicht möglicg wen Du krank Bnist bestraft wirst!

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Antitroll1234  31.10.2021, 20:46
@Sissi141
Aber müsste sowas nicht in dem Vertag drinne stehen? 

Nein muss es nicht, wenn Du aber am 01.10. dort angefangen hast, sind die 4 Wochen am 28.10 vorbei. Ab dann kommt der AG bei Krankheit auf und bezahlt dich bis zum 11.11., dazu musst Du aber gegen die außerordentlich Kündigung klagen.

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Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:46
@herakles3000

Okay, danke das werde ich. Jetzt habe ich dich auch verstanden 🙈

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Antitroll1234  31.10.2021, 20:48
@herakles3000
Du bekommst kein Geld vom Arbeitgeber wen Du nicht länger als 6 wochen da bist

Nein, in den ersten 4 Wochen besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit durch den AG.

Wenn der Fragesteller dort seit dem 01.10. beschäftigt ist, sind diese am 28.10. vorbei.

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Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:50
@Antitroll1234

Okay, habs verstanden. Kümmert sich der AG darum das es dann zur KK kommt? Da die KK ja einspringen muss, oder?

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Antitroll1234  31.10.2021, 20:53
@Sissi141

Nein, Krankengeld bei der Krankenkasse müsstest Du beantragen. Wenn Du seit 01.10. dort beschäftigt bist für zwei Tage, den 27. und 28.10.

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Sissi141 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:54
@Antitroll1234

Bin erst seid dem 4.10 dort und seid dem 28.10 krank bis zum 5.11

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Familiengerd  31.10.2021, 20:53
Wen du noch keine 6 Wochen da Arbeites

Es sind 4 Wochen!

Ob Fristlos geht oder nicht sollte in deinerm Arbeitsvertag stehen!

Selbstverständlich kann fristlos gekündigt werden, wenn es einen berechtigenden wichtigen Grund gibt - unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht!

Deine Antwort und Kommentare sind mal wieder sehr "speziell" ...

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Familiengerd  31.10.2021, 21:20
@salome77

Bei manchen (eigentlich den meisten) Antworten (zu arbeitsrechtlichen Fragen) von herakles3000 können sich einem die Nackenhaare sträuben - und das bei einem Usernamen mit solch geschichtsträchtiger Anspielung ... 🤔

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