ALG1 nach Kündigung in der Probezeit bei vorangegangener Fristlosen Kündigung?

5 Antworten

Eine fristlose Kündigung bewirkt eine Sperre (je nach den konkreten Voraussetzungen bis zu 12 Wochen) beim Bezug von Arbeitslosengeld, wenn sich aus der Kündigung eine nachfolgende Arbeitslosigkeit ergibt.

Es kann selbstverständlich/logischerweise keine Sperre verhängt werden, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, weil Du Dich nicht arbeitslos gemeldet hast und/oder sofort anschließend ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen bist.

Hast Du Dich allerdings nach der fristlosen Kündigung arbeitslos gemeldet, wird zunächst einmal auch eine Sperre verhängt, da wegen der fristlosen Kündigung ein Selbstverschulden der Arbeitslosigkeit angenommen wird (dass diese Sperre aufgehoben wird, sollte es aufgrund des Gerichtsverfahrens zu einer Situation kommen, die keine Sperre mehr rechtfertigen würde, ist eine andere Sache).

Sollte diese Sperre aufgrund des neuen Arbeitsverhältnisses nicht ganz ausgeschöpft worden sein, wird der Rest der Sperre auf einem "Sperrzeitkonto" verbucht und bei erneuter Arbeitslosigkeit "aktiviert", wenn wenn diese Arbeitslosigkeit unverschuldet ist.

Siehe dazu das Sozialgesetzbuch Drittes Buch SGB III § 161 "Erlöschen des Anspruchs" Abs. 1 Nr 2; danach "werden auch Sperrzeiten berücksichtigt, die in einem Zeitraum von zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruchs eingetreten sind und nicht bereits zum Erlöschen eines Anspruchs geführt haben."

Das spielt aber für Dich - wie gesagt - keine Rolle, wenn Du Dich nach der fristlosen Kündigung/vor Antritt der neuen Arbeitsstelle gar nicht erst arbeitslos gemeldet hast.

C0nfr0nt 
Fragesteller
 05.04.2018, 19:15

Das sind grossartige Neuigkeiten. Ich brauchte mich nicht arbeitslos melden, da ich krankgeschrieben war ( so die aussage vom Amt), also habe ich das auch so gelassen, weil ich bis zum 13.4 noch krankgeschrieben bin.
Dann bin ich schon mal beruhigter.
Vielen Dank :)

Sobald Du einen Antrag für ALG I stellst, muß der AG einen Vordruck “Arbeitsbescheinigung“ ausfüllen und sollte der AG als Kündigungsgrund “eigenes Verschulden des AN“ oder Ähnliches eintragen, gibt es eine Sperre, unabhängig davon, daß Du rechtliche Schritte gegen die Kündigung unternommen hast. Da wartet das AA erst das Urteil ab, bevor es bezahlen würde.
Dann sieh mal zu, daß Dein neuer AG Dich nicht auch entläßt... Dann mußt Du keinen neuen Antrag auf ALG I stellen und der Krug ist an Dir vorüber☺

Falls sich aus der vorherigen fristlosen Kündigung eine Sperrzeit ergibt, wird die auch bei einem erneuten Anspruch einsetzen.

Das ist auch möglich, wenn diese vorherige Kündigung in eine ordentliche umgewandelt wird. Die Sperrzeit tritt ja ein, wenn du selbst fahrlässig deine Arbeitslosigkeit herbei geführt hast.

C0nfr0nt 
Fragesteller
 05.04.2018, 18:16

Von der vorherigen Kündigung wissen die ja nichts. Oder muss ich es denen dann zeigen? Das Problem ist, dass ich laut Arbeitgeber fahrlässig meine Arbeitslosigkeit herbei geführt habe, mein Anwalt und ich sehen das aber nicht so. Deshalb ist es gestern ans Arbeitsgericht gegangen.

Familiengerd  05.04.2018, 18:26

Das ist falsch!

Wenn der Fragesteller bei einer Kündigung in der Probezeit seine Arbeitslosigkeit nicht selbst fahrlässig herbeigeführt hat, spielt die vorherige Kündigung keine Rolle!!

Die Frage der Sperre ist nur relevant für einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld, der eventuell zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des folgenden Arbeitsverhältnisses bestanden hat.

Und ob eine Umwandlung der fristlosen in eine ordentliche Kündigung Einfluss hat oder nicht, kannst Du überhaupt nicht beurteilen, weil die die Hintergründe nicht ansatzweise kennst!!

Familiengerd  05.04.2018, 18:54
@Familiengerd

Ergänzung/Korrektur:

Allerdings ist es richtig, dass es für eine gewisse Dauer ein sogenanntes "Sperrzeitenkonto" gibt, auf dem nicht "ausgeschöpfte" Sperrzeiten gesammelt werden, die gegen eine arbeitslosen Arbeitnehmer verhängt wurden, der grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat.

Somit kann bei erneuter Arbeitslosigkeit tatsächlich eine "angebrochene" Sperrzeit aus einer vorangegangenen Arbeitslosigkeit fortgeführt werden, auch wenn die neue Arbeitslosigkeit ohne Verschulden des Arbeitnehmers eingetreten ist.

DerHans  05.04.2018, 21:06
@Familiengerd

deswegen steht da ja auch "möglich"

ALG 1 gibt es wenn die Anwartschaft erfüllt ist = 12 Beiträge in den letzten 24 Monaten ( lt. familiengerd ), da interessiert nicht wo die Beiträge herkommen .

Die SPERRE gibt es nur bei der Eigenkündigung , bzw. gemeinsamer Aufhebung .

Mit [[ plural !]] mehreren Arbeitgebern Ärger gehabt ! Das spricht zwar nicht für dich , aber ALG gibt es trotzdem .

Familiengerd  05.04.2018, 18:18

12 Beiträge in den letzten 24 Monaten ( lt. familiengerd )

So ist die gesetzliche Bestimmung!

Da musst Du Dich nur einmal - am einfachsten auf der Seite der Arbeitsagentur - kundig machen!

Mit "lt. familiengerd" hat das überhaupt nichts zu tun!!

Kuestenflieger  05.04.2018, 18:20
@Familiengerd

sollte nur ein lob nach ostern sein ;-))

C0nfr0nt 
Fragesteller
 05.04.2018, 18:20
@Familiengerd

Das weiss ich auch. Ich bin sogar volle 24 Monate drin gewesen. Mich hatte nur interessiert ob die vorherige fristlose Kündigung, bei einer nächsten Kündigung (z.b. in der Probezeit oder wegen Unternehmens Sachen) darauf einen Einfluss haben.

Familiengerd  05.04.2018, 18:30
@C0nfr0nt

Meine Erwiderung betraf Kuestenflieger.

Zu Deinem Problem habe ich im Kommentar zur (falschen) Antwort von DerHans etwas gesagt.

"...ein paar blöde Erfahrungen mit Arbeitgeben..."

Hast Du schonmal darüber nachgedacht, was Du auf Arbeit falsch machst? Bist Du unpünktlich, schlampig, beleidigend oder klaust Du?

Grundlos kriegt keiner pausenlos fristlose Kündigungen. Anstatt also zu fragen, ob Du Geld vom Amt kriegst, wenn Du bei der neuen Arbeitsstelle wieder rausfliegst, solltest Du besser übrlegen, wie Du das vermeiden kannst.

C0nfr0nt 
Fragesteller
 05.04.2018, 18:22

Ich sage es mal so. Ich habe beim letzten die Probezeit vorzeitig bestanden und sie waren sehr zufrieden mit mir.
Ich wurde gekündigt weil ich an einer Veranstaltung, 100 Meter davon weg, uriniert habe und danach diskutiert habe warum das eben kein "Fehlverhalten" ist.
Das ist kein Grund jemanden zu kündigen und das will ich auch vor Gericht durchsetzen.
Der Arbeitgeber davor hat einfach zu schlecht bezahlt. Sowas ist für mich eine schlechte Erfahrung Herr Neunmalklug.

Familiengerd  05.04.2018, 18:34
@C0nfr0nt

Deswegen hat der Arbeitgeber fristlos gekündigt?!?!

Da halte ich auch eine nur ordentliche verhaltensbedingte Kündigung für schlicht unangemessen und nicht haltbar (eventuell wohl eine Abmahnung - je nach konkreter Situation)!

C0nfr0nt 
Fragesteller
 05.04.2018, 18:44
@Familiengerd

Tja, das dachte ich mir eigentlich auch. War wohl nicht so :/

Dichterseele  05.04.2018, 18:46
@C0nfr0nt

Nun, wenn Du die Veranstaltung privat besucht hast, geht das den Arbeitgeber nichts an. Warst Du dort als Mitarbeiter der Firma, kann er Dich dafür abmahnen. Wenn Du Dich dafür ausfallend zu rechtfertigen suchtest, anstatt Dich zu entschuldigen, sieht das schon anders aus... Ob das letztlich ein fristloser Kündigungsgrund ist, muss der Richter entscheiden.

Zumindest gehört es sich nicht, öffentlich zu urinieren. Das kannst Du im Wald hinter einem Busch machen...

C0nfr0nt 
Fragesteller
 05.04.2018, 19:13
@Dichterseele

Es war im Busch..ich bin extra an das andere Strassenende und da ein bisschen rein und dort in den Busch gepinkelt, das hat eine Dame von der Veranstaltung gesehen....Ich hab keinem mein Ding gezeigt...

Dichterseele  05.04.2018, 19:31
@C0nfr0nt

Für die Kündigung ist es Ausschlag gebend, in welcher Funktion Du dort warst - privat oder als Mitarbeiter der Firma - und es fragt sich, in welchem Ton Du die Buschpinkelei gegenüber dem Chef zu rechtfertigen suchtest.

Grundsätzlich kann man fast überall ein Klo benutzen - wenn keins in der Nähe war und Du es nicht halten konntest, hättest Du das höflich erklären können.

Die Dame hat vermutlich überreagiert, wenngleich sie ja irgendwas gesehen haben muss - aber Du solltest auch wissen, das man sowas nur im Notfall tun darf .-)

C0nfr0nt 
Fragesteller
 05.04.2018, 20:24
@Dichterseele

Ich war als Mitarbeiter der Firma da. Ich konnte nichts erklären da ich krankgeschrieben war und die Kündigung per Post kam...

Wie gesagt, ich hoff der Anwalt macht da was und dann ist hoffentlich ruhe

Dichterseele  05.04.2018, 23:10
@C0nfr0nt

Naja, als MA hast Du die FA damit in Verruf gebracht - sofern die empörte Dame nicht übertrieben hat...

Aber auch wenn Du krank geschrieben bist, kannst Du anrufen und darum bitten, den Sachverhalt zu klären. Jemandem eine fristlose Kündigung zu schreiben, ohne ihn anzuhören, geht nicht.

Wenn Du jetzt eine neue Arbeitsstelle hast, ist das Thema Arbeitsamt ja ohnehin vom Tisch. Sieh zu, dass es dort klappt .-)

Familiengerd  05.04.2018, 18:28

Was sollen diese versteckten Unterstellungen - die im Übrigen mit der Frage überhaupt nichts zu tun haben!! -, wennn Du nicht die geringste Ahnung davon hast, welche Hintergründe hier eine Rolle spielen?!?!

Dichterseele  05.04.2018, 18:43
@Familiengerd

Vielleicht hätte der Frager die Gründe erläutern sollen? Ich hab im übrigen nur gefragt, ob der Arbeitgeber die einen oder andren triftigen Gründe hatte...

Einfach so wird normalerweise keiner fristlos gefeuert - und deshalb haben diese Rückfragen sehr viel damit zu tun.

Familiengerd  05.04.2018, 19:14
@Dichterseele

Nein, sie haben nichts zu tun mit der konkreten Frage nach einer Sperre!

Dichterseele  05.04.2018, 19:18
@Familiengerd

Doch, die Sperre hängt vom schuldhaften Verhalten des Gekündigten ab!

Familiengerd  05.04.2018, 19:21
@Dichterseele

Natürlich hängt eine Sperre davon ab!

Nur hat Deine "moralisierende" Antwort (nochmal: ohne Kenntnis der Hintergründe) damit überhaupt nichts zu tun!!!