Probezeit Freund macht Unfall 50kmh zu schnell fährt in ein graben?

6 Antworten

Je nach Unfallhergang wird ihm einer der beiden folgenden Tatbestände vorgeworfen.

Tatbestandsnummer 103602:

Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG;
8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
145,00€, A - 1

Tatbestandsnummer 103620:

Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG;
8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
145,00€, A - 1

In beiden Fällen gibt es ein Bußgeld von 145€ sowie einen Punkt, es handelt sich jeweils um einen A-Verstoß, somit wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert.

22nils 
Fragesteller
 21.01.2024, 10:44

Okey Dankeschön für die rückmeldung

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Abwarten. Vermutlich wurde das ja durch die Polizei aufgenommen. Da kommt es dann drauf an, was ihr erzählt habt, was aus dem Unfallhergang ersichtlich wird.

Ob ihr weiter Glück im Unglück habt, wird sich dann zeigen.

Wenn Du schreibst 50km/h zu schnell, dann ist er über dem Tempolimit gefahren, vermute ich. Die Insassen sollten sich fragen, warum sie nicht „eingegriffen“ haben und den Fahrer gebeten haben langsamer zu fahren.

22nils 
Fragesteller
 21.01.2024, 10:41

Dankeschön für deine Rückmeldung

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ne Konsequenz wird es eventuell, wenn du deine Sachen packst, weil du merkst, dass er risikobereit ist und sich nicht einschätzen kann. Will ja keine Beziehung ruinieren, aber ob Fahranfänger oder nicht, es gibt nunmal Zeichen die man nicht ignorieren sollte

mit ca 40-50 kmh zu schnell

Ich würde vermuten, daß der Führerschein weg ist und er ggf. mit der Einleitung von Strafverfahren zu rechnen hat.

Wo kein kläger, da kein Richter. Wenn er Vollkasko hat, kann er die dazu Nutzen, den Fahrzeugwert zurück zu bekommen. Allerdings erhöhen sich dann die Versicherungsbeiträge... Muss man sich also überlegen, ob es sich lohnt