Fremdes Handy gefunden, zurückgabe, Finderlohn?
Hallo, ich habe heute ein Handy gefunden, geguckt ob sich da jemand meldet. Nachdem ich einen Anruf getätigt habe, wurde das Handy (Diensthandy) angerufen und ich bin rangegangen.
Habe es aufgeladen. Darf ich nun ein Finderlohn verlangen? Als Dankeschön? Was hättet ihr gemacht?
2 Antworten
Rechtlich gesehen hast Du natürlich einen Anspruch auf Finderlohn (https://de.wikipedia.org/wiki/Finderlohn#:~:text=Der%20Finderlohn%20bemisst%20sich%20nach,%C3%BCber%20500%20%E2%82%AC%20hinausgehenden%20Wert.) Aber ob Du darauf bestehst, ist natürlich Deine Sache. Solltest Du aber auf die Idee kommen, das Ding einbehalten zu wollen, wäre das strafbar.
Du wärest umgekehrt auch froh, wenn Du Dein Telefon wiederbekommst und nicht einen windigen Typen gegenüber hättest, der Dir das Teil nur gegen Finderlohn zurückgibt.
Ich würds bei der Polizei abgeben weil du bekommst in den meisten Fällen so viel wie ich weiß sowieso einen Finderlohn, und auch wenn nicht ich mein dein Handy ist dir genauso wichtig also ich würds ohne einen zu verlangen geben
Dann bringt das Gesetz doch nix, wenn ich sowieso verpflichtet bin das Ding abzugeben, ohne Finderlohn.