Freitagsgebet Al fatiha?

1 Antwort

Die Fuqahāʾ (islamischen Rechtsgelehrten) hatten ein tiefes und umfassendes Verständnis aller Wissenschaften des islamischen Rechts und ihre Schlussfolgerungen basierten ausschließlich darauf, nicht auf ihren eigenen Meinungen. In vielen Fällen wurden zwei Sahih Hadith mit zwei unterschiedlichen Urteilen zu einem Thema überliefert, von denen einige Fuqahāʾ den einen und die anderen den anderen angenommen haben, was zu Meinungsverschiedenheiten führte.

Was Bismillah und Surah Fatiha angeht, hat Imam Shafi (رحمة الله عليه) den Hadith von Abu Hurairah (رضي الله عنه) übernommen, der besagt, dass Bismillah ein Teil von Surah Fatiha ist. Andererseits hat Imam Abu Hanifah ((رحمة الله عليه einen anderen Hadith von Muslim übernommen, in dem Bismillah nicht als Teil von Surah Fatiha erwähnt wird.

Wenn die Bismillah nicht vor jeder Fātiha oder vor jeder Sure rezitiert wird, ist dein Salaah nicht ungültig. Er wird gültig sein und akzeptiert werden. Gelehrte haben erklärt, dass "Bismillaahir Rahmaanir Raheem" nicht zu jeder Sure gehört (mit Ausnahme der Sure An Naml) und dass es daher nicht so angesehen wird, als hätte man einen Vers des Qur'an ausgelassen, wenn man ihn nicht rezitiert. Aus einigen Überlieferungen geht hervor, dass der Prophet (s.a.s.) sie manchmal laut rezitierte und manchmal nicht. Aufgrund seines Handelns haben die Rechtsgelehrten erklärt, dass das Rezitieren der Tasmiya (Bismillahi Rahmanir Raheem) vor der Sura Fātihaund vor einer Sura eine Sunna ist und der Salaah auch ohne sie gültig sein wird. (Fathul Qadeer, Bd. 1, S. 253; Al Fiqhul Islami wa Adilatihi, Bd. 2, S. 831).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Wahrheitsgemäße Informationen über den Islam