Ist der Niqab Pflicht im Islam?

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Wa alaikum salam wa rahmatullah wa baraktuh,

Ja, der Niqab ist Pflicht. Bei den Hanafis ist es wajib. Wenn man es nicht trägt, bekommt man trotzdem Sünden.

Wa alaikumus salam wa rahmatullahi wa barakatuh

Laut malikiyyah:

Das Gesicht zu bedecken für die Frau ist keine Pflicht. Es wird aber Pflicht für sie, wenn sie Blicke der Männer durch ihre Schönheit auf sich ziehen würde. 

Aber es kommen noch andere Faktoren hinzu: wenn man an einem Ort lebt wo Gesichtsbedeckung der Frau sehr unüblich ist, wäre es sogar makruh das Gesicht zu bedecken. 

Tatsächlich müsste man in der Realität jeden Ort einzeln betrachten. In einigen Stadtteilen in DE wäre es sicherlich kein Problem und das Urteil der Pflicht könnte greifen unter Umständen in anderen Stadtteilen (vielleicht sogar der selben Stadt) könnte es aber makruh sein.

Nein. Schau hier:

Ob Frauen einen Niqab tragen, hängt unter anderem von der jeweiligen Auslegung des islamischen Begriffs der ʿAura (deutsch: Scham) ab. Ein unter islamischen Rechtsgelehrten weitgehend anerkannter Idschmāʿ besagt, dass das Tragen eines Niqabs nicht verpflichtend, aber lohnend sei.[1] Es wird jedoch weder im Koran noch in der Sunna vorgeschrieben. Diese definieren die Kleidung einer Frau nur als nicht körperbetont oder enthüllend. Es ist also kein religiöses Gewand, sondern ein traditionelles. Nur die Frauen des Propheten Mohammed mussten ihr Gesicht verschleiern.[2]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Niqab

Der Schambereich der Frau gegenüber fremden Männern - und nach der vorgezogenen Meinung der Gelehrten auch gegenüber nichtmuslimischen Frauen - ist ihr gesamter Körper, außer ihrem Gesicht, ihren Händen und - nach der vorgezogenen Meinung der Gelehrten - ihren Füßen.(99)
(99) In der schafi'itischen Rechtsschule zählen auch die Füße zum Schambereich der Frau.

Quelle: Halal und Haram von Hasp Asutay, S. 54

Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden senken und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allāh zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein mögt. (24:31) 
24:31 - Der Schmuck, der an Gesicht und Händen sichtbar ist, kann in der Öffentlichkeit sichtbar bleiben; denn Gesicht und Hände zu zeigen ist erlaubt gemäß den Worten des Propheten zu Asmā’ Bint Abī Bakr, Schwester ‘Ā’išas und Schwägerin des Propheten (a.s.s.), die vor ihm in ziemlich freizügiger Kleidung erschien: ”O, Asmā’! Wenn die Frau ihre Geschlechtsreife erlangt hat, dann sollte nichts von ihr zu sehen sein außer diesem.“ Und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände. (vgl. 33:59 und die ausführliche Anmerkung in ÜB).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (Seite 559)

AbuSayfullah 
Fragesteller
 11.01.2024, 13:44

1.Mālīki Fīqh 

Imām Mālik (rahimullāh) war der Meinung, dass eine muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken.

Shaykh al-Munāğid sagte: „Die korrekte Ansicht ist, dass eine Frau ihren kompletten Körper verhüllen muss, sogar das Gesicht und die Hände. Imām Aḥmad sagte, dass sogar die Fingernägel der Frau ʿAwrah sind und dies ist auch die Ansicht von Imām Mālik.“ (Fatwā Islām Q&A Frage Nr. 21536)

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Desweiteren sagt Shaykh al-Munāğid folgendes in einer anderen Fatwā, in der er über die Ansicht der Mālikī-Gelehrten bzgl. Niqāb spricht: „…daher ist es für eine Frau in ihrer Ansicht verboten hinauszugehen vor Nicht-Maḥrams mit einem entblößten Gesicht.“ (Fatwā Islām Q&A Frage Nr: 68152)

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Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah (raḥimullāh) sagte: „Es scheint so, als wenn es die Meinung von Aḥmad ist, dass jedes Teil des Körpers ʿAwrah ist, sogar die Nägel und das ist auch die Ansicht von Mālik.“ (Majmū’ al-Fatāwā, 22/110)

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Eine weitere Aussage von Shaykh ibn Taymiyyah lautete: „Die richtige Meinung bei der Rechtschule von Ḥanbal und Mālik ist, dass es Pflicht ist alles zu bedecken, außer einem oder zwei Augen um den Weg zu sehen.“ (Ḥiğāb wa Safur S. 10)

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2.Hānbālī Fīqh

Wie man aus dem 1. Kapitel (Mālikī Fiqh) an den Aussagen von Shaykh al-Munāğid und Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah erkennen kann, ist es ebenfalls die Ansicht von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal (raḥimullāh), dass die muslimische Frau die Pflicht hat den Niqāb zu tragen.

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Es wurde von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überliefert, dass er sagte: „Die Fingernägel der Frau sind ʿAwrah. Wenn sie also das Haus verlässt, soll sie nichts von sich zeigen. Selbst ihre Ledersocken soll sie nicht zeigen, weil die Ledersocken die Form der Füße zeigen.“ (al-Furuʾ 1:601)

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al-Ḥafiz ibn al-Qayyīm al-Ğawziyyah, welcher der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal angehörte, sagte folgendes zu der weiblichen ʿAwrah: „Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“ (Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqicīn 2:80)

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(ibn Taymiyyah) sagte: „Das Wort „Ğilbāb“ ist ein Tuch, dass Ibn Mas´ūd (Allāhs Wohlgefallen auf ihm) als einen Umhang beschrieb, der den ganzen Körper mit Kopf, Gesicht und Händen bedeckt. Deshalb ist es für eine Frau nicht erlaubt, ihr Gesicht und Hände in der Öffentlichkeit zu zeigen.“ (Fatāwā Band 2, S. 110)

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3. Shāffī‘i Fīqh 

Bisher haben wir erfahren, was die Meinung von Imām Mālik (raḥimullāh) und von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal (raḥimullāh), bezüglich Niqāb ist. Nun schauen wir einmal was die madhhab von Imām ash-Shāfiʾī (raḥimullāh) dazu sagt.

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Ibn Ḥağar al-ʿAsqalānī (raḥimullāh) folgte der Rechtschule von ash-Shāfiʾī und er sagte: „Es hat nicht aufgehört, die Gewohnheit der Frau zu sein, in den älteren Generationen und in den neueren Generationen, dass sie ihr Gesicht vor nicht-verwandten Männern bedeckt.“ (Fatḥ al-Bāri 9:235)

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In einem Ḥadīth, welcher von Abū Dāwūd überliefert wurde heißt es: „….sie nahmen ihre Übergewänder und machten Schleier aus ihnen.“

Zu dieser Überlieferung sagte al-ʿAsqalānī folgendes: „Diese Aussage (Sie machten Schleier aus ihnen) bezieht sich auf das Bedecken des Gesichtes.“ (Fatḥ al-Bāri)

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Eisenschlumpf  11.01.2024, 15:08
@AbuSayfullah
war der Meinung, dass eine muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken.

Für jeden, der es als Pflicht ansieht, findet man einen, der es für nicht verpflichtend ansieht.

Je nach Interpretation.

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Warum Tragen dann so viele Muslimische Frauen den Niqab nicht, gibt es andere Quellen die den Niqab als freiwillig erklären. Oder fehlt unseren Schwestern der Mut.

Dir sollte aber klar sein, dass du in Deutschland damit extrem die Blick auf dich ziehst und dich sexualisierst.

Davon ab müssen auch muslimische Frauen, wenn nötig, ihren Lebensunterhalt verdienen. Die Möglichkeiten in dieser Kleidung zu arbeiten sind durchaus begrenzt.

Ja, es ist eindeutig Pflicht

aber die meisten, die im Westen leben, hätten Schwierigkeiten im Alltag, wenn sie niqab tragen würden und deswegen lehnen sie es ab.