Freistellung von der Schule (Azubi) Zuckerfest/Opferfest?

9 Antworten

Selbstverständlich zieht er Dir einen Urlaubstag ab, denn Du verkündest ja an diesem Tag nicht arbeiten zu wollen. Ich würde das nicht, sondern verlangen das Du zur Arbeit erscheinst wie ALLE Anderen. Frei sind gesetzliche Feiertage, diverse Festivitäten irgendwelcher "Religionen" entschuldigen nicht das Fernbleiben von der Arbeit. Sei also froh wenn er Dir nur einen Urlaubstag abzieht.

Vielleicht solltest Du den Unterschied zwischen ARBEIT und FREIZEIT begreifen.

"Religion" ist ein privates Hobby, jedem freigestellt. Ein privates Hobby steht aber NICHT über der ARBEIT. Das ist der Unterschied. Ein Briefmarkensammler bekommt auch nicht bezahlt frei am Tag der Briefmarke.

Zicke52  29.05.2019, 11:39

An diesem Tag wäre er sowieso nicht bei der Arbeit erschienen, sondern in der Schule. Und vom Schulbesuch wurde er freigestellt. Ich sehe nicht, inwiefern der AG davon betroffen ist.

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Gungnir18  29.05.2019, 11:53
@Zicke52

Wer nicht aus Krankheitsgründen der Berufsschule fern bleibt und auch sonst keinen gravierenden Entschuldigungsgrund vorweisen kann - irgendwelche "religiösen" Befindlichkeiten sind keine - der hat auf der Arbeit zu erscheinen. Schule ist Freistellung von der Arbeit. Freistellung ohne ausreichenden Grund von der Schule verpflichtet zur Arbeit. So einfach ist das und "Religion" ist keine Ausrede zum unentschuldigten (!) Fernbleiben. Also ist es milde nur einen Urlaubstag abzuziehen.

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Alexbrow  29.05.2019, 13:08
@Zicke52

Fällt die Berufsschule aus oder man wird von dieser Freigestellt ist man verpflichtet am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Also wenn sie Gleitzeit hat arbeitet sie an anderen Tagen Länger (mit Absprache natürlich) oder geht ganz normal Arbeiten.

Sonst ist es wie unentschuldigtes fehlen bei der Arbeit (Kündigungsgrund)

Vllt sollten manche Menschen verstehen das Europa kein Islamischer Staat ist.

Hier hat das Christentum die überhand und somit gibt es auch nur Christliche Feiertage.

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Zicke52  29.05.2019, 13:37
@Gungnir18

Ich habe mich hier weniger auf die deutsche Rechtslage bezogen (die ich nicht kenne), sondern auf deine Aussage bzgl. der Abwesenheit des Azubis an seinem Arbeitsplatz. Dort wäre er nämlich so oder so nicht erschienen, deshalb entsteht dem AG kein Nachteil.

Natürlich kann der AG einen Urlaubstag abziehen, wenn es die Rechtslage so vorsieht, "milde" wäre das allerdings nicht, sondern nur Anwendung bestehenden Rechts.

Viele AG würden allerdings auf diesen Abzug verzichten, vor allem wenn der Azubi bisher zufriedenstellende Arbeit geleistet hat. Mein ehemaliger Chef war da sehr grosszügig (da ging es nicht um religiöse Feiertage, und ich war kein Azubi).

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reys2000  09.04.2024, 09:28

noch nie so eine respektlose Antwort gesehen wie diese „Religion ist ein Hobby“ dann bist auch nur christ oder muslim wenn du von der Arbeit daheim bist oder nur am Wochenende, schmarn was du redest deine Antwort ist rein Rassistisch !

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Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss dein Ausbildungsbetrieb dich für die Berufsschule frei stellen. Wenn du also nicht zur Berufsschule gehst, hat dein Arbeitgeber einen Anspruch darauf, dass du in den Betrieb arbeiten kommst. Du solltest Dich dringend mit Deinem Chef darüber unterhalten, ob er Dir einen Tag Urlaub einräumt.

ob mein Arbeitgeber mir einen Urlaubstag abziehen darf ?

Ja - das darf er selbstverständlich.

Da der Schulbesuch auch als Arbeitszeit zählt

Du hast zwar einen Anspruch vom Schulunterricht freigestellt zu werden bzw. einen Tag Urlaub gewährt zu bekommen, aber keinen Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub.

Diese Vorstellung ist doch reichlich verquer. Er darf ihn dir abziehen,"da der Schulbesuch als Arbeitszeit zählt". Wäre ich dein Chef, wäre mir die religiöse Komponente völlig egal, da mich die Religion all meiner Angestellten bzw. Azubis nicht interessieren würde. Das kann getrost in der Freizeit ausgelebt werden. Arbeit ist Arbeit und hat ein religionsfreier Ort zu sein.

Lesewuermlein  29.05.2019, 10:25

Das Ding ist, dass Christen an ihren religiösen Feiertagen ja frei bekommen :D deswegen können sie das in ihrer Freizeit auch ausleben, an Ostern und so hat man schließlich frei... Aber für Muslime gibts diese gesetzlichen Feiertage ja nicht, um ihre Religion ausüben zu können, deswegen finde ich es schon fair, wenn man zum Zuckerfest auch frei bekommt :) Aber ja, ich denke, da muss man sich bei der jetzigen Gesetzeslage einfach einen Urlaubstag nehmen.

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DrumerInRuins  29.05.2019, 10:27
@Lesewuermlein

"Das Ding ist, dass Christen an ihren religiösen Feiertagen ja frei bekommen." - Das wäre meiner Meinung nach auch ein No-Go... Etwas, über dessen Abschaffung es nachzudenken gälte.

Ich habe keine Muse, mich mit diesen primitiven Diskussionen a la "die kriegen ja auch frei und wir kriegen viel weniger frei" aufzuhalten. Ich wollte mich schlicht gegen den Einbezug der religiösen Komponente aussprechen, da dies in meinen Augen völliger Nonsense ist.

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Lesewuermlein  29.05.2019, 10:30
@DrumerInRuins

Du, ich versteh total, was du meinst. Ich bin eigentlich für die Abschaffung von allen religiösen Feiertagen und dass stattdessen jeder eine bestimmte Anzahl frei wählbarer freien Tage dazukriegt, die er dann eben auf seine religiösen Feste legen kann, um sie zu feiern. Und wer nicht religiös ist, kann sie sich halt irgendwie anders legen. So wären alle Atheisten, Muslime, Hindus, Christen etc. glücklich und Staat und Religion wären endlich mal gescheit getrennt.

Aber solange das noch nicht der Fall ist, bin ich eben auch für Gleichberechtigung, also wenn eine Religion alle Feiertage gesetzlich kriegt, dann sollte eine andere Religion auch freibekommen können :) das sage ich als Atheistin.

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DrumerInRuins  29.05.2019, 10:35
@Lesewuermlein
  1. Absatz: Daumen hoch!
  2. Absatz: Diese Art der Gleichberechtigung ist der falsche Weg. Gleichberechtigung löst unter den beschriebenen Aspekten das Problem einer Ungleichheit, die - rational betrachtet - keine Rolle spielt. Es wäre an der Zeit, den Zorn einiger Vertreter auf sich zu ziehen und die Religionsfrage dorthin zu verbannen, wo sie hingehört: Auf das Terrain hinter der Eingangtür (von außen betrachtet), dort wo sich abspielen kann, was will.
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GanMar  29.05.2019, 10:43
@Lesewuermlein
Das Ding ist, dass Christen an ihren religiösen Feiertagen ja frei bekommen

Nun sind beispielsweise die Weihnachtstage bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage und an denen brauchen auch Muslime nicht arbeiten, es sei denn, sie sind in einem Krankenhaus oder so beschäftigt.

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Alexbrow  29.05.2019, 13:10
@Lesewuermlein

Es heißt aber nicht Christlicher Feiertag sondern Gesetzlicher Feiertag somit sind diese Tage GESETZLICH geregelt und man sagt nicht einfach ohh morgen ist ein Kirchlicher Tag ich mache Frei.

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Lesewuermlein  29.05.2019, 14:22
@Alexbrow

Deswegen bin ich ja dafür, dass sich die Gesetze ändern, siehe mein Vorschlag oben :D

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Alexbrow  31.05.2019, 07:21
@Lesewuermlein

Klar hast du Recht mit deiner Aussage jedoch tust du damit niemanden einen gefallen. Rechne doch mal aus wie viele jetzt Freie Tage dann weg fallen würden.

Den einzigen den du damit eine Freude machst sind die Chefs der Firmen die ihre AN noch mehr arbeiten lassen können.

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DrumerInRuins  31.05.2019, 08:36
@Alexbrow

Das wäre eben das Los, wenn es keine Religionen in der Öffentlichkeit mehr gäbe. Man muss Prioritäten setzen. Gleich verhält es sich mit diesen Urlaubstagen. Ich feiere seit Jahren keine Feste mehr (Ostern oder Weihnachten etc.). Es wäre somit kein Verlust, würden diese Tage, sowie entsprechende Zahlungen wegfallen. Man hätte dennoch einen Urlaubsanspruch, dann bloß losgelöst von diesem Blödsinn. Mit seinem Geld wäre man auch gezwungen, so zu haushalten, dass man ohne diese Zahlungen zurecht zu kommt. Ist alles möglich. Es sei denn der Kopf heuchelt einem etwas anderes vor.

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Lesewuermlein  31.05.2019, 09:25
@Alexbrow

Macht doch nichts. Ich will ja, dass diese Tage wegfallen und man dafür frei legbare Tage bekommt. Du hast also immer noch an Ostern frei, wenn du willst - und wenn du es nicht willst, kannst du an anderen Tagen frei haben. Das ist doch viel besser?! Man hätte immer noch genau so viel frei wie jetzt, nur dass du nicht gezwungen bist, wann diese Tage sein müssen.

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Alexbrow  03.06.2019, 08:22
@Lesewuermlein

Das wird aber kein/-e Konzern/Firma mitmachen.

Und meine Weinachtszahlung möchte ich eig. auch ganz gerne behalten da ich mir damit am Ende des Jahre immer richtig was gönnen kann und somit eine Motivation habe weiter Gas zu geben.

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Natürlich darf er das. Schließlich handelt es sich nicht um einen gesetzlichen, deutschen Feiertag.