Freistellung für lehrgang?

2 Antworten

ein Recht auf Freistellung gibt es nicht. Kommt das Wissen & die Qualifizierung zum Industriemeister dem Arbeitgeber zugute, werden die meisten diese Weiter- oder Fortbildung in irgendeiner Art fördern. Ob sie sich finanziell beteiligen oder bezahlte Urlaubstage geben. Sie können es intern sogar buchhalterisch ansetzen. Profitieren sie nicht, kann es zumindest unbezahlten Urlaub geben, wobei der Versicherungsschutz etc. weiterläuft.

Was mich etwas irritiert, Du sagst es wäre eine Fortbildung. Und das wäre wirklich eine zusätzliche Qualifizierung bei den Skills im eigenen Job. Bei einer Weiterbildung braucht es keinen Bezug zum aktuellen Job, und da könnte ich es mir vorstellen, dass der Arbeitgeber nein sagt, erst recht wenn man ihn vor vollendete Tatsachen stellt "Jetzt kümmere dich mal um Ersatz für meine Arbeitskraft". Oder verwechselst du die Begriffe?

Holytsuna 
Fragesteller
 25.06.2021, 08:16

Ich bin mir bei den Begrifflichkeiten nicht sicher.

laut IHK ist es eine Fortbildung zum

Meister.

Das Unternehmen selbst hat keine Meister Positionen zu vergeben, ich mache diese Fortbildung also für mich selbst .

ich dachte nur es gibt eine Art Recht auf Fortbildung da die Dauer von 8 Monaten on Vollzeit doch relativ gering ist. ohne das mich der Arbeitgeber gleich „gehen lassen kann“

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rockthekrokodil  25.06.2021, 13:00
@Holytsuna
Das Unternehmen selbst hat keine Meister Positionen zu vergeben, ich mache diese Fortbildung also für mich selbst .

wenn ich also beim Gartenarchitekten arbeite, dann gewährt er mir 8 Monate Freizeit, um mir anschliessend wieder Arbeit zu geben, weil ich in der Zwischenzeit eine Vollzeitausbildung zum Fleischer mache. Da ihm ja diese Kenntnisse zugute kommen.

Und in der Zwischenzeit bleibt er auf seinen Aufträgen sitzen oder lernt auf seine Kosten eine Aushilfskraft an.

Ach ja, und er kann dann auch sicher sein, dass ich ihm als Arbeitskraft erhalten bleibe, weil ich ja nicht grundlos einen 8-monatigen Kurs zum Fleischer besucht habe.

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Moinsen, Holytsuna,

rechtlich gesehen hast Du kein Anrecht darauf, dass die Firma Dich 8 Monate lang freistellt. Auch nicht unbezahlt.

Du solltest aber zumindest den Dialog suchen, ob sie Dich danach wieder einstellen.

Tut mir leid. Viel Erfolg bei der Fortbildung.