Frage zum Ausbildungs Vertrag bezüglich Abschluss?

2 Antworten

Es kommt darauf an, was in diesem Vertrag enthalten ist, sollte in dem Vertrag stehen, dass der Vertrag nur mit einem Schulabschluss zählt und dieser nicht nachzuweisen ist, kann der Vertrag Nichtig sein, somit schön lernen.

Du darfst jetzt natürlich nicht aufhören mit der Schule. Den Abschluss solltest du schon noch erreichen, da er von der Bahn i. d. R. vorausgesetzt wird. In welchem Geschäftsfeld möchtest du anfangen?

Hilfe5256 
Fragesteller
 17.06.2017, 14:20

Fahrdienstleiter

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hallomers  18.06.2017, 23:11

BTW - Schöne Sache, sind dann evtl bald Kollegen :D Den Abschluss solltest du grade da durchziehen! Es wird sich lohnen :)

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