Frage zu Nebenjob nur 450 euro?

5 Antworten

Du darfst als Nebenjob so viel verdienen wie du willst. Aber nur als Arbeitnehmer und bis 450€ besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit die Lohnsteuer pauschal mit 2%. Da er diese 2% idr selbst trägt und die SV Beiträge in Höhe von 28% bis 450€ auch vollständig selbst tragen muss (sofern man die Befreiung von der gesetzlichen RV wählt) bleibt der Lohn dann für den Arbeitnehmer im Ergebnis steuerfrei, es wird also der ganze bruttolohn ohne Abzüge netto ausgezahlt. verlebet man man ist der Job regelte SV und Lohnsteuer Pflichtig. Die Lohnsteuer wird dann nach Steuerklasse 6 abgerechnet und man ihr zur Abgabe einer Einkommensteuer Erklärung verpflichtet


siola55  30.03.2022, 11:25
Aber nur als Arbeitnehmer und bis 450€ besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit die Lohnsteuer pauschal mit 2%. Da er diese 2% idr selbst trägt...

Nicht jeder AG ist so großzügig und übernimmt diese 2% Pauschalsteuer; iin diesen Fällen kann die 2% Pauschalsteuer auch vom Nettolohn einbehalten werden...

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Stefan1248  30.03.2022, 11:39
@siola55

Ich schrieb ja in der Regel.

ich habe tatsächlich noch nichts anderes erlebt. Als Schüler hat ein AG bei mir sogar mal abgewunken als ich vorgeschlagen habe nach dem individuellen Lohnsteuermerkmalen anzurechnen da die dann 0€ gewesen wäre. Auch als ich noch beim Steuerberater gearbeitet habe wurden die 2% immer von den Arbeitgebern getragen

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siola55  30.03.2022, 12:01
@Stefan1248

"idr" hab' ich ja gelesen, deshalb ein "Hilfreich" von mir;

ich habe tatsächlich noch nichts anderes erlebt...

Ist aber gerade bei Schülern unklug, wenn kein Hauptjob ausgeübt wird: falls der Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer eben nicht übernimmt (dies soll ja schon mal vorkommen auch aus eigener Erfahrung und hier öfter zur Frage gestellt) und diese vom Nettolohn des Minijobbers einbehalten wird, dann ist die Lohnsteuerklassen-Variante allemal besser - dies erspart dem Minijobber doch bis zu 9€ monatlich ;-)

Sorry - aber als "Steuerberater" hätte ich da eine andere Antwort von dir gewünscht...

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Stefan1248  30.03.2022, 12:20
@siola55

Ich bin kein Steuerberater. Das es Unsinn ist weis ich wohl. Nur das es in der Praxis oft so gehandhabt wird

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siola55  30.03.2022, 12:22
@Stefan1248
Auch als ich noch beim Steuerberater gearbeitet habe... ???
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Das ist doch jetzt angehoben worden auf steuerfreie 520 Euro.

Nee warte, erst ab 1. Oktober. Derzeit sind es 450 Euro, die steuerfrei dazuverdient werden dürfen.


Oder dürfte man durch einen Nebenjob auch mehr als die 450 hinzuverdienen wird dann aber halt steuerpflichtig?

Ja klar darfst du dies - dann hast du eben einen Midijob und keinen Minijob mehr:

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.gutefrage.net/frage/frage-zu-nebenjob-nur-450-euro

So darf man aber mit einem neben Job nur 450 Euro dazuverdienen?Darf diese dann aber auch im ganzen netto behalten?

Kommt drauf an...

Falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet und du einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversich.pflicht beim Minijob-AG gestellt hast, dann erfolgt die Auszahlung Netto wie Brutto ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Stefan1248  30.03.2022, 11:45

Bei mehreren Versicherungspflichtigen Beschäftigungen sind die Entgelte zusammen zurechnen. Idr wird die gleitzone daher bei einem Nebenkosten von über 450€ nicht anzuwenden sein da das Entgelt zusammen (oft schon durch die erste Beschäftigung) über 1300€ beträgt

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Du darfst im Nebenjob sowie viel verdienen würde willst, das wird dann aber mit Steuerklasse 6 berechnet. Du musst auch die wöchentliche Arbeitszeit von 50 Stunden beachten.

Bis 450 € werden nur ein paar Euro pauschale Abgaben fällig. Und das dürften etwa 10 € sein. Den Rest kannst du behalten. Hast du noch einen zweiten Nebenjob oder verdienst du mehr als 450 Euro, dann wird das natürlich den Haupteinkommen zugerechnet und damit steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig.