450 Euro job/Nebenjob abzüge?

3 Antworten

Dann hast du eben keinen Minijob (geringfügige Beschäftigung), da deine 44€ SV-Abzüge weder beim Minijob stimmen noch bei einer sozialversich.pflichtigen Beschäftigung😥

Ich dachte bei einem solchen Job gibt es keine Abzüge?

Dies ist leider immer wieder ein Märchen: es gibt in D weder einen steuerfreien Minijob noch eine sozialversich.freie geringfügige Beschäftigung😥:

Entweder entrichtet der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer oder das Lohnbüro rechnet individuell nach deiner Lohnsteuerklasse ab: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Ausserdem besteht bereits seit 2013 die Rentenversich.pflicht für Minijobber mit aktuell 3,6% RV-Beitrag vom Bruttolohn: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

siola55  27.03.2020, 11:24
Habe Anfang diesen Monat einen "450€" angefangen...

Also der Monat ist ja noch gar nicht vorbei, da kannst du unmöglich schon für diesen Monat eine Entgeltabrechnung erhalten haben...😥

0
Jasing 
Fragesteller
 27.03.2020, 11:54
@siola55

Ja so wie es aussieht hat sie die restlichen Tage schon im voraus gezahlt 🤔

1
siola55  27.03.2020, 12:02
@Jasing

Bei Verdienst unter 175€ mtl. Bruttolohn bitte Mindestbeitrag beachten: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html

z.B.: Beitragsanteile vom Arbeitgeber und Minijobber
Beim Mindestbeitrag richtet sich Ihr Rentenversicherungsanteil als Arbeitgeber nach dem tatsächlichen Verdienst des Minijobbers. Der Minijobber übernimmt in diesen Fällen die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag.

Bei­spiel

Eine Bürokraft im gewerblichen Bereich verdient seit dem 1. Januar 2018 monatlich 150 Euro.
Hier gilt der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung: 32,55 Euro (18,6 Prozent der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro)
Somit beträgt der monatliche Anteil
des Arbeitgebers 22,50 Euro (15 Prozent des tatsächlichen Entgelts 150 Euro) und
des Minijobbers 10,05 Euro (Gesamtbeitrag 32,55 Euro minus 22,50 Euro Arbeitgeberanteil).
Bei einem sehr geringen monatlichen Verdienst ist Ihr Arbeitgeberanteil so niedrig, dass sich daraus ein Differenzbetrag für Ihren Minijobber ergibt, der höher als sein Verdienst ist. Dies führt dazu, dass Ihr Minijobber gar kein Entgelt mehr bekommt, sondern Ihnen als Arbeitgeber sogar noch den Restbetrag erstatten muss.
0
Jasing 
Fragesteller
 27.03.2020, 11:54

OK super danke für die ausführliche Antwort 😊

1

Wenn es ein 450 € Brutto Job ( Minijob ) ist, dann kann da etwas nicht stimmen, selbst wenn du vergessen haben solltest dich vorher beim Arbeitgeber von der Zuzahlung zur RV - befreien zu lassen, denn die Abzüge wären da viel zu hoch.

Hast du einmal nach deiner Steuerklasse auf deiner Abrechnung gesehen ?


Jasing 
Fragesteller
 27.03.2020, 11:52

Ja sie hat die Beiträge vor kV und rv glaube ich für einen vollzeit Job berechnet 🤔

0
isomatte  27.03.2020, 15:22
@Jasing

Was hast du denn an Brutto verdient ?

Das käme nur dann hin, wenn du Steuerklasse 1 hättest und ca.200 € Brutto verdient hast, dann käme man auf ca.40 € an Abzügen.

0

Nein, hier sollte maximal der Rentenversicherungsanteil von 3,7% abgezogen werden (wenn du dich nicht davon hast befreien lassen), wenn du einen Hauptjob (also über 450 mit SV hast) und nebenbei nur 1 Minijob ausübst. Sprich den AG mal darauf an, mit welcher Begründung er das abbucht.


Jasing 
Fragesteller
 27.03.2020, 11:51

OK super vielen dank 😊

0
siola55  27.03.2020, 13:43
...hier sollte maximal der Rentenversicherungsanteil von 3,7% abgezogen werden...

Dies sind aktuell 3,6% Beitragssatz, falls der Verdienst über 175€ mtl. Bruttolohn liegt: ansonsten wird es mit den RV-Beitrag für den Minijobber ganz fatal:

Beitragsanteile vom Arbeitgeber und Minijobber
Beim Mindestbeitrag richtet sich Ihr Rentenversicherungsanteil als Arbeitgeber nach dem tatsächlichen Verdienst des Minijobbers. Der Minijobber übernimmt in diesen Fällen die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag.

Bei­spiel

Eine Bürokraft im gewerblichen Bereich verdient seit dem 1. Januar 2020 monatlich 150 Euro.
Hier gilt der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung: 32,55 Euro (18,6 Prozent der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro)
Somit beträgt der monatliche Anteil
des Arbeitgebers 22,50 Euro (15 Prozent des tatsächlichen Entgelts 150 Euro) und
des Minijobbers 10,05 Euro (Gesamtbeitrag 32,55 Euro minus 22,50 Euro Arbeitgeberanteil).

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html

0
siola55  27.03.2020, 13:44
@siola55

Da wäre dann ein Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht unbedingt ratsam...🤣

0
ektomorph  26.01.2021, 22:07

Auch wenn ich bereit einen Voll-Zeit-Job habe und momentan KuG bekomme ?

0