Schüler-Bafög?

3 Antworten

Was Du beim Bafög - ohne Anrechnung verdienen kannst, gilt beim Jobcenter nicht, da greifen derzeit die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, bei 450 Euro Brutto wären das 170 Euro Freibetrag.

Bekommst Du diese 450 Euro dann auch Netto ohne Abzüge aufs Konto, dann wird der Freibetrag theoretisch davon abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen von max. 280 Euro.

Wenn Du aber zum Bafög - Erwerbseinkommen erzielst, dann fallen deine pauschalen 100 Euro Freibetrag vom Bafög - weg, weil dir dann ja schon die 100 Euro Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen zustehen.

Nach beiden Regeln.

Da greift beides. Bist du über 160€, dann reduziert sich das H4 entsprechend, kommst du über 450€, dann wird auch das BAföG gekürzt (wobei das ab September beim BAföG auf 520€ erhöht wird).


isomatte  10.08.2022, 19:42

Der Anspruch verringert sich schon bei einem Erwerbseinkommen von mehr als 100 Euro Brutto pro Monat, es gelten die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Außerdem fällt dann der pauschale Freibetrag von 100 Euro auf das Bafög - weg, weil es dann schon die 100 Euro Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen gibt.

Beim Bafög - kann man auch entsprechend mehr pro Monat verdienen, solange man im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten derzeit nicht mehr als 5400 Euro Brutto verdienen würde.

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