Frage in sachen Jobcenter und Gutachter?

6 Antworten

Nun nach 2 jahren soll ich wieder zum gutachter obwohl ich Krankgeschrieben bin.

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Diese Frage ist nur zu verstehen, wenn Du Sorgen hast, dass Deine Gehbehinderung nicht mehr aufrecht erhalten lässt.

Du gehst doch auch zu Deinem Arzt um Dir die Krankmeldungen abzuholen.

Wenn Du nicht mehr arbeiten willst/kannst, lasse ggf. die Erwerbsunfähigkeit durch den Gutachter feststellen. Bist Du erwerbsunfähig, wäre nicht mehr das Job-Center sondern die Rentenversicherung zuständig.

Und ja, Du bist verpflichtet bei der Klärung (auch der Zuständigkeit) mitzuwirken.

Verweigerung der Mitwirkung kann Leistungskürzungen bis hin zur Einstellung zur Folge haben.

Muss ich da trotzdem hingehen oder nicht wenn ich schon Krankschreibungen jeden monat ans jobcenter schicke ?

Der Gutachter stellt nun mal fest, ob die Behinderung weiterhin besteht. Je nachdem wird auch die Zahlungen deines ALG sowie alles Weitere angepasst. Wenn du diesen Termin nicht wahrnimmst, wird es sich wohl negativ auf deine Leistungen auswirken.

Es kommt darauf an was du hast ! Auch wen du krank bist must du normalerweise zum Amt! Es sei den arzt hat verlangt das du im bett liegst oder Du Ansteckend bist!

Aber Nur weil man eine gehbehinderung hat kann das amt nicht einfach entscheiden das man nicht arbeiten kann für 2 jahre!

Entweder hast du noch anderes oder dein gutachter taugt nichts und in dem falll geht man dan zur krankenkasse und läst sich von da aus zu einem Neutralen Arbeitsmediziner Schicken!

Wenn Du lt. Gutachter 2 Jahre lang nicht arbeiten durftest, dürftest Du mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben, da dieses nur für teil- und für voll erwerbsfähige Personen zuständig ist.

Die Krankschreibungen des Arztes reichen jedoch nicht aus um dies festzustellen.

Dafür gibt es medizinische Gutachter. Du wirst also nach Ablauf dieser 2 Jahre wieder hin müssen.

Wenn die das verlangen wirst du das wohl müssen.